Zusammenlegung von Bezirksgerichten soll 20 Mio. bringen. 20 Millionen Euro an Einsparungen erhofft sich die Regierung von der Justiz durch die Zusammenlegung von Bezirksgerichten.

Das Justizministerium hat zwar bereits eine Liste über angestrebte Zusammenlegungen ausgearbeitet. Aber auch hier gilt einmal mehr Geheimhaltung, für Mitte der Woche ist eine Pressekonferenz Karls geplant. Schröder, der Vorsitzende der Bundesvertretung Richter und Staatsanwälte in der GÖD, erachtet die Liste auch nur als "politische Absichtserklärung". Das Ministerium müsse darüber noch mit den Landeshauptleuten - die ja ein Vetorecht gegen Veränderungen der Bezirksgerichtssprengel haben - verhandeln.
Einsparungen erwartet die Regierung ab 2013 - zunächst drei Mio. Euro, dann fünf und in den Jahren 2015 und 2016 sechs Mio. Euro. Offenbar sollen nicht nur Bezirksgerichte mit einer oder weniger als einer Richterplanstelle aufgelassen werden. Denn davon gibt es insgesamt nur acht: Fünf in Oberösterreich, eines im Burgenland und zwei in Kärnten - wobei letztere zweisprachige Volksgruppengerichte sind. Weitere 23 Bezirksgerichte beschäftigen maximal zwei Richter, auch die meisten davon (acht) befinden sich in Oberösterreich. Nur in Wien und Vorarlberg arbeiten an allen Bezirksgerichten mehr als zwei Richter.
Zinkl, der Präsident der Richtervereinigung, kann sich "nicht ganz vorstellen", wie man mit der Zusammenlegung von Bezirksgerichten auf die von der Regierung erhofften Zahlen kommt - "weil die Arbeit und die Zahl der Richter ja die gleiche bleibt". Grundsätzlich hält er es aber für "vernünftig", das Problem der Kleinstgerichte anzugehen. Denn in größeren Einheiten könnten Vertretungen bei Urlauben oder Karenzen wesentlich besser organisiert werden.
Sowohl Zinkl als auch Schröder weisen aber darauf hin, dass die Zusammenlegung zunächst Aufwand (auch bei der Bundesimmobiliengesellschaft BIG) verursacht - weil die aufnehmenden Gerichte ausgebaut und adaptiert werden müssten.