Bank Burgenland: SLAV-Klage abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof hat die auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Klage des ukrainischen Bieterkonsortiums SLAV endgültig abgewiesen.

Das Land Burgenland war bei der Bewältigung der äußerst schwierigen Situation auf sich alleine gestellt und konnte seitens des Bundes auf keine Hilfestellung zurückgreifen. Bieler abschließend: „Wir haben das Bank Burgenland Erbe alleine getragen und mit der GRAWE einen starken Partner gefunden – wenn man ein wenig über den Tellerrand schaut sieht man, dass wir im Burgenland durch unsere Entscheidung für diese stabile Lösung ein mögliches Debakel in Milliardenhöhe verhindert haben.“