Simandl nicht verhandlungsfähig. Gutachten liegt vor: Simandl derzeit nicht verhandlungs- und vernehmungsfähig.

Angesichts des Krankheitsverlaufes sei auch tatsächlich nicht absehbar, ob überhaupt noch eine Besserung eintreten werde und eine Verhandlungs- und Vernehmungsfähigkeit wieder anzunehmen wäre. Aus psychiatrischer Sicht wird eine neuerliche Begutachtung in einem Jahr empfohlen.
Dieses Gutachten wurde der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption und dem Verteidiger des Rudolf Simandl samt Beschluss auf Trennung des Verfahrens (das bedeutet, dass das Verfahren gegen Simandl derzeit nicht durchgeführt wird) gegen Rudolf Simandl zugestellt.
Gegen die anderen Angeklagten wird das Verfahren fortgesetzt und von Seiten des Gerichts werden in Kürze zahlreiche Verhandlungstermine bekanntgegeben werden.