Unternehmer können online Hilfe beantragen

Erstellt am 16. März 2020 | 10:03
Lesezeit: 5 Min
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Foto: KieferPix/Shutterstock.com
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Die beschlossenen Maßnahmen schaffen Hoffnung für burgendländische Betriebe, die in dieser schwierigen Zeit ein besonders großes Risiko und eine große Verantwortung tragen.

Über die Details zu den Maßnahmen informieret die WKO laufend unter wko.at/corona.

WKÖ und IV unterstützen Empfehlungen der Bundesregierung

Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung unterstützen die Empfehlungen der Bundesregierung, dass möglichst viele Berufstätige ihre Arbeit von zu Hause erledigen sollen. Das ist jedoch in vielen Bereichen der Wirtschaft, insbesondere in der Produktion von Gütern und Dienstleistungen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgungskette bzw. der strategischen Lieferketten unverzichtbar sind, nicht möglich. Die Empfehlung lautet daher, nur mit jenen Mitarbeitern das Fernbleiben vom Arbeitsplatz zu vereinbaren, die an den unverzichtbaren Produktionsprozessen nicht unmittelbar teilnehmen müssen.

Keine Werksschließungen oder Produktionsstopps notwendig

Die nun gesetzten Maßnahmen (Ausgangsbeschränkungen usw.) sehen in keiner Weise Werksschließungen, einen Produktionsstopp oder etwas Ähnliches für die Industrie oder das produzierende Gewerbe vor, noch werden solche dadurch notwendig.

Welche Betriebe sind von der Schließung betroffen?

Eine Übersicht jener Branchen, die ab heute Corona-bedingt ganz oder teilweise geschlossen halten müssen, befindet sich auf der Website der WKO. Da es leider noch keine finalen behördlichen Informationen zu den vorgesehenen Einschränkungen für Betriebe gibt, handelt es sich bei dieser Information um eine Interpretation der Wirtschaftskammer auf Basis des aktuellen Wissensstandes.

Neues Corona-Kurzarbeitsmodell

Die Sozialpartner haben rasch ein vereinfachtes Kurzarbeitsmodell vereinbart, damit möglichst viele Beschäftigte in den Betrieben gehalten werden können. Die Sozialpartnervereinbarung zwischen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft ist gleichzeitig eine Betriebsvereinbarung und in Betrieben ohne Betriebsrat eine Einzelvereinbarung. Für Kurzarbeit werden Mittel von bis zu 400 Millionen Euro bereitgestellt.

Eckpunkte der Corona-Kurzarbeit

  • Anträge für Corona-Kurzarbeit können ab heute gestellt werden
  • Zuerst müssen Urlaubsguthaben und Zeitguthaben konsumiert werden
  • Die Normalarbeitszeit muss im gesamten Kurzarbeitszeitraum mindestens 10% betragen - sie kann zeitweise auch Null sein
  • Nettoentgeltgarantie: Arbeitnehmer mit Bruttoentgelten unter 1.700 Euro erhalten vom Arbeitgeber ein Entgelt von 90% des vor Kurzarbeit bezogenen Nettoentgelts; bei Bruttoentgelten zwischen 1.700 Euro und 2.685 Euro 85%; bei Bruttoentgelten über 2.685 Euro 80%; die Mehrkosten trägt das AMS (bis zur Höchstbeitragsgrundlage), nicht das Unternehmen
  • Corona-Kurzarbeit kann für 3 Monate abgeschlossen werden (Verlängerung möglich)
  • SV-Beiträge sind auf Basis des Entgelts wie vor der Kurzarbeit zu leisten - das AMS ersetzt dem Arbeitgeber die Mehrkosten ab dem 4. Kurzarbeitsmonat, also erst bei Verlängerung
  • Grundsätzlich keine Kündigungen während der Kurzarbeit und einen Monat danach

Verfahren der Corona-Kurzarbeit

1.    Information einholen bei AMS oder WKO
(möglichst zuerst im Internet, dann per Telefon/E-Mail)
Link AMS
Link WKO

2.    Mustervereinbarungen abschließen und AMS-Antragsformular ausfüllen
Vereinbarungen

3.    Dokumente dem AMS schicken
(möglichst eAMS-Konto, sofern vorhanden, sonst per E-Mail)

4.    Sozialpartner unterschreiben binnen 48 Stunden – Rückmeldung durch AMS
Das Verfahren zur Corona-Kurzarbeit zwischen AMS und Wirtschaftskammer wird auf Landesebene durchgeführt (das betrifft die Beratung und die Zustimmung zur jeweiligen Kurzarbeitsvereinbarung).

Alles Infos zur Corona-Kurzarbeit finden Sie auf unserer Website.

Liquidität für österreichische Betriebe sicherstellen

Neben den bereits ausgerollten Überbrückungsgarantien der aws und der ÖHT, sowie den angekündigten Steuerstundungen, arbeitet die Bundesregierung zusätzlich an einem Härtefallfonds für EPU und Familienunternehmen. Ziel ist eine rasche und unbürokratische finanzielle Hilfe für Betriebe, die weder von der Kurzarbeit noch von den Überbrückungsgarantien profitieren. Nähere Informationen dazu erwartet die WKO binnen einer Woche.

Hilfspaket: Online Formulare des Finanzministeriums

Das Finanzministerium bietet von den Maßnahmen rund um Covid-19 betroffenen Unternehmen indessen ein "kombiniertes Formular" an, mit dem alle steuerlichen Erleichterungen auf einmal zu beantragen sind.
Link

Baustellen

Baustellen sind vorerst nicht von generellen Schließungen betroffen. Einige Auftraggeber wie z.B. Siedlungsgenossenschaften haben bereits angekündigt, Pönalen für Fertigstellungstermine auszusetzen.

Beherbergung

Beherbergung ist vorerst erlaubt, auch die Verpflegung von Beherbergten, wobei es sich um Beherbergungen handeln soll, die für die Aufrechterhaltung des Gesamtsystems notwendig sind. Vor allem sollen keine Menschen aus Risikogebieten beherbergt werden. In Innsbruck haben kürzlich nach der „verordneten“ Abreise aus Ischgl, St. Anton etc. einige ausländische Gäste genächtigt, was das Problem weiter verschärfte.

Diese angeordneten Verschärfungen stellen zweifellos drastische Einschnitte in das öffentliche und private Leben in Österreich dar. Doch nur mit entschlossenen Maßnahmen können das Coronavirus und seine Auswirkungen auf die persönliche und wirtschaftliche Gesundheit der Österreicher sowie der Unternehmen bekämpft werden.

Als Wirtschaftskammer steht die WKO im laufenden und intensiven Kontakt mit den Vertretern der Bundesregierung, den Sozialpartnern und den Behörden. Sie evaluiert die aktuelle Situation laufend und wird weiterhin gemeinsame Lösungen für die auftretenden Herausforderungen finden.