Gratis eingekauft: verurteilt. „Ich bin in der Früh in den Markt gegangen und habe Waren ins Restaurant mitgenommen und dort verkocht, ohne sie zu verbuchen“, erläuterte der angeklagte Ex-Restaurantleiter die von ihm begangenen Straftaten.

Von BVZ Redaktion. Erstellt am 14. September 2019 (06:03)
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr
Symbolbild Shoppen Einkaufen  Einkaufstüte Einkaussackerl Frau beim Shoppen mit Einkaustüten
Symbolbild
Subbotina Anna/shutterstock.com

Der Angeklagte soll Lebensmittel im Wert von 18.000 Euro aus dem Supermarkt in die Küche des Markt-Restaurants gebracht haben. Sein Kollege, der im Restaurant als Koch tätig war, soll gar Waren im Wert von 20.000 Euro ins Restaurant geschmuggelt haben.

Weil der Diebstahl niemandem auffiel, nahmen beide Männer auch Gegenstände für ihren privaten Gebrauch mit, darunter Pfannen, ein Fernseher und ein Bügeleisen.

„Der Gast ist König“, argumentierte der ehemalige Restaurantleiter. Er habe nie an seinen eigenen Gewinn gedacht. „Es war nur für die Firma“, beteuerte er.

Außerdem sei es „bequem“ gewesen, in der Früh durch den Supermarkt zu gehen und zu holen, was man brauchte, bevor die Kassen besetzt waren.

„Das Restaurant stand dadurch schon besser da? Sie hatten ja weniger Ausgaben“, warf Richterin Doris Halper-Praunias ein.

Auch habe der Restaurantleiter eine Prämie bekommen, wenn das Lokal besonders gut lief.

Der Koch bekannte sich ebenfalls schuldig und gab auch zu, Waren im Wert von 4.000 Euro für seinen privaten Gebrauch gestohlen zu haben.

Die Waren fürs Restaurant habe er mitgenommen, weil er die vom Vorgesetzten geforderten Kennzahlen erreichen wollte.

Der ehemalige Restaurantleiter wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, sein Ex-Kollege zu sechs Monaten.

Beide nahmen das gefällte Urteil an.