Gewalt gegen Ex-Freundin im Bezirk Eisenstadt

Erstellt am 06. Jänner 2022 | 05:13
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Mit seinem Handy übermittelte der Angeklagte obszöne Nachrichten und drohte seiner Ex-Feundin und deren neuem Freund an, er werde sie umbringen.
Foto: Symbolfoto: Abraksis, shutter-stock.com
Eifersucht: 40-Jähriger gibt körperliche Attacken und Drohungen zu, bestreitet aber Vergewaltigung.
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Seit drei Wochen war ein Paar aus dem Bezirk Eisenstadt Ende Juni 2021 bereits getrennt, benützte aber noch dieselbe Wohnung.

Am 30. Juni 2021 entdeckte der 40-jährige Angeklagte am Handy seiner Ex-Freundin Nachrichten an deren neuen Freund, den sie ihm zuvor verschwiegen hatte. Er rastete aus und soll die Frau geschlagen, getreten und gestoßen haben. Außerdem warf er ihr Handy gegen die Wand, sodass es zu Bruch ging, und übermittelte seiner Ex-Freundin und deren Freund zahlreiche Drohnachrichten, in denen er unter anderem ankündigte, er werde beide finden und sie umbringen.

Im August 2021 hatte wegen dieser Vorwürfe eine Gerichtsverhandlung gegen den mehrfach vorbestraften und in Untersuchungshaft sitzenden 40-Jährigen stattgefunden. Bei diesem Prozess berichtete das 33-jährige Opfer erstmals von sexuellen Übergriffen des Angeklagten.

Dieser soll am 30. Juni 2021 gegen ihren Willen Handlungen durchgeführt haben, die dem Geschlechtsverkehr gleichzusetzen sind.

Kurz vor Weihnachten wurde der Angeklagte neuerlich vor Gericht befragt. Er gab einen Teil der Gewalthandlungen und die via Handy übermittelten Drohungen zu, zum Vergewaltigungsvorwurf bekannte er sich nicht schuldig.

Die Ex-Freundin seines Mandanten habe, führte Verteidiger Florian Astl aus, bei den Einvernahmen bei der Polizei sexuelle Übergriffe niemals erwähnt.

Angeklagter: „Es gab Grenzen...“

„Es gab Grenzen, die ich bei ihr nie überschritt“, sagte der Angeklagte. „Dazu zählte, dass ich keine gezielten Tritte oder Schläge ausübte. Das hätte man gesehen.“ Auch eine Vergewaltigung hätte diese Grenzen überschritten, so der Angeklagte.

Der Prozess wurde vertagt, weil der Staatsanwalt die Einvernahme einer weiteren Zeugin beantragte.

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