Landesrat Bieler: Bau erfolgte rechtskonform. Burgenlands Straßenbaulandesrat Helmut Bieler (SPÖ) hat am Donnerstag Kritik der Grünen bezüglich der B50-Umfahrung von Schützen am Gebirge (Bezirk Eisenstadt-Umgebung) zurückgewiesen.

Der Bau der Umfahrung sei entsprechend der gültigen Rechtslage und "ausnahmslos mit gültigen Bescheiden" erfolgt. Keiner der Bescheide habe eine bauaufschiebende Wirkung gehabt, erklärte Bieler in einer Aussendung.
Der Vorwurf der Grünen, das Land würde sich dem Gesetz widersetzen, disqualifiziere sich von selbst. "Das Land hat auf Punkt und Beistrich gesetzliche Vorgaben entsprechend der geltenden Judikatur eingehalten", stellte Bieler fest. Die Aussage der Grünen, die Landesregierung weigere sich, den rechtlichen Vorgaben des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) zu folgen, sei "schlichtweg falsch".
Weiters sei nicht auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung "verzichtet" worden. Die UVP-Behörde habe bereits im Jahr 2010 rechtskräftig die UVP-Pflicht im Zuge des Feststellungsverfahrens verneint. Eine UVP "auf Wunsch" durchzuführen, sei nicht möglich.