Bezirk Eisenstadt: Nach der Trennung begann der Terror

Erstellt am 22. März 2023 | 00:00
Lesezeit: 4 Min
Ex-Freund belästigte und bedrohte Mutter seines Kindes
Wegen des Vorwurfs der beharrlichen Verfolgung musste sich ein 36-jähriger Mann vor Gericht verantworten.
Foto: Foto: BVZ, Kirchmeir
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Gleich nach der Trennung Ende 2022 begann ein 36-jähriger Mann seine im Bezirk Eisenstadt lebende Ex-Freundin mit Telefonanrufen und Nachrichten zu terrorisieren. „Es hat mir den Schlaf geraubt“, sagte die belästigte Frau vor Gericht.

„Es war nicht schön, wenn ein Aus kein Aus ist und ein Stopp kein Stopp“, schilderte die 33-jährige Ex-Freundin des Angeklagten am Montag, 20. März 2023, die leidvollen Erfahrungen, die sie nach der Trennung von ihrem 36-jährigen Freund, dem Vater ihres Kindes, machen musste.

Schon einige Jahre lang hatte es in der Beziehung gekriselt, das Paar hatte sich immer wieder getrennt und dann wieder zusammengefunden. „Das war in den letzten zwei bis drei Jahren sicher 30 bis 40 Mal so, dass wir gestritten haben und uns trennten“, berichtete der 36-jährige Angeklagte vor Gericht.

Am 27. Dezember 2022 war dann endgültig Schluss, aber der 36-Jährige wollte dies offenbar nicht akzeptieren.

Angeklagter: „Habe mich nicht ausgekannt“

Seine Ex-Freundin habe ihn „eifersüchtig gemacht, aber richtig!“, behauptete er. Da habe er „sich nicht ausgekannt“ und die Frau „ein paar Mal pro Tag angeschrieben“.

„Sie schrieben ganz arge Nachrichten“, hielt ihm Richterin Alexandra Klima vor. „Du bis verloren, hoffnungslos“, soll der Angeklagte seiner Ex-Freundin mitgeteilt haben. Und: „Glaub' mir, meine Liebe schenke ich niemandem ohne einen Kampf.“

„Irgendwann denkt man, so geht das nicht“, brachte der Angeklagte vor. „Ich sitze in Wien und ich weiß nicht, wer beim Kind ist.“

Er schickte derbe Beleidigungen und rief von verschiedenen Nummern an

Obwohl ihm seine Ex-Freundin unmissverständlich mitteilte, dass er mit den Kontaktaufnahmen aufhören sollte, schrieb der Angeklagte weiter, schickte derbe Beleidigungen und rief die Frau von unterschiedlichen Telefonnummern aus an, auch mitten in der Nacht.

„Er rief mich auch am Firmenhandy an, nachts hatte ich keinen Schlaf“, sagte die Ex-Freundin vor Gericht. Zu besprechen habe es nichts gegeben. Sie habe durch den Schlafmangel gelitten und spürte Beeinträchtigungen bei der Ausübung ihres anspruchsvollen Berufs. „Es hat mir den Schlaf geraubt“, sagte die Frau.

Erst als sie die Polizei eingeschaltet habe, sei die Situation besser geworden.

Ex-Freundin: „Ich möchte nur Frieden haben“

„Er ist der Vater meines Sohnes, ich möchte nur Frieden haben“, sagte die Frau. „Ich wünsche ihm das Beste.“

Vorgeworfen wurde dem Mann auch, 2021 und 2022 gegenüber seiner Freundin handgreiflich geworden zu sein. Einmal habe er sie in einem Hotelzimmer gestoßen, sodass sie auf die Bettkante stürzte und sich am Bein verletzte, ein anderes Mal schlug er ihr, als sie schwanger war, mit der flachen Hand ins Gesicht und zertrümmerte ihr iPhone.

Der Angeklagte bestritt, seiner Ex-Freundin körperlichen Schaden zugefügt zu haben. „Niemals, niemals!“, beteuerte er.

Ende Februar 2023 soll der Mann gegenüber einer Cousine seiner Ex-Freundin angekündigt haben, jeder Mann, der ins Leben der 33-Jährigen trete, werde sterben.

„Das stimmt nicht!“, widersprach der Angeklagte. „Ich sagte, sie tut so, als wäre ein anderer Mann im Haus. Der vergreift sich an meinem Sohn, sexuell oder mit Gewalt, dann fahr' ich da rein. Dann ist mir das wurscht. Dann schaue ich, was los ist.“

Urteil. Drei Monate Haft auf Bewährung

Die Richterin sprach den 36-Jährigen der beharrlichen Verfolgung schuldig und verurteilte ihn zu drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Vom Vorwurf der Todesdrohungen gegenüber einem neuen Partner seiner Ex-Freundin wurde er im Zweifel freigesprochen. Es sei nicht klar, so die Richterin, ob der Angeklagte wollte, dass die Ex-Freundin von den gegenüber ihrer Cousine geäußerten Drohungen erfährt.

„Ich hoffe, dass es funktioniert, dass Sie sich gemeinsam um den Sohn kümmern“, gab die Richterin dem 36-Jährigen noch mit auf den Weg. Der Mann bat um Bedenkzeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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