15-Jährige nahm fremde Brieftasche an sich

Am 21. Juli 2022 benützte eine 15-jährige Jugendliche mit zwei Freundinnen, die beide noch unter 14 Jahre alt waren, in Eisenstadt einen Autobus.
Eine Frau, die ebenfalls als Fahrgast im Bus unterwegs war, wurde auf eine Brieftasche aufmerksam, die offenbar jemand verloren oder vergessen hatte.
Finderin fragte: „Wem gehört die Geldbörse?“
„Die Dame fragte: Wem gehört die Geldbörse“, berichtete Richterin Birgit Falb. „Was sagten Sie?“, fragte sie die 15-jährige Angeklagte, die am 28. März im Gerichtssaal 8 am Landesgericht Platz genommen hatte.
„Das ist meine“, antwortete die Jugendliche.
„War es Ihre?“, hakte die Richterin nach.
„M-m“, schüttelte die Jugendliche den Kopf.
„Waren Sie auf Geld aus oder auf die Bankomatkarte?“, wollte die Richterin wissen.
„Nein, nicht auf die Bankomatkarte“, antwortete die Angeklagte. Und sie zählte auf, was sie in der Brieftasche gefunden hatte: „Bankomatkarte, andere Karten, Taxigutscheine, zwei Euro.“
Freundinnen kauften mit Bankomatkarte ein
Nachdem sie die fremde Brieftasche durch eine Lüge an sich gebracht hatte, was rechtlich einen Betrug darstellt, stieg die 15-Jährige aus dem Bus. Ihre beiden Freundinnen schnappten sich die Bankomatkarte und gingen damit einkaufen: ein Getränk im Drogeriemarkt, Gewand beim Textildiskonter.
Die Richterin bezeichnete dies als skrupellos. „Ihnen ist schon klar, was man darf und was man nicht darf?“, fragte sie die Angeklagte, die ihre Schulbildung in neun Jahren Sonderschulbesuch absolviert hat.
"Ja“, antwortete die Jugendliche einsilbig.
In der Brieftasche, die im übrigen ebenfalls einer Jugendlichen gehörte, hatte sich auch ein Führerschein befunden.
Führerschein nicht zurückgegeben
Weil sie dieses Dokument behielt und nicht dafür sorgte, dass es an die rechtmäßige Besitzerin ausgefolgt wurde, erhielt die 15-Jährige auch noch eine Anklage wegen Urkundenunterdrückung.
Die Angeklagte gab zu, dass sie sich falsch verhalten habe. Ihre beiden Freundinnen konnten strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig waren. Gegen sie wurde das Verfahren eingestellt.
Schaden beträgt 190 Euro
Jener Jugendlichen, die ihre Brieftasche verloren hatte, war ein Schaden von 190 Euro entstanden - teils durch die unbefugten Einkäufe, teils durch den Verlust von Taxigutscheinen und eines Bustickets.
Die 15-Jährige versprach, den Schaden gutzumachen.
Aufgrund ihres reuigen Verhaltens kündigte die Richterin an, das Verfahren vorerst zu vertagen und dann auf eine Probezeit von zwei Jahren einzustellen.
Dass dieser Schritt nicht gleich vollzogen werden konnte, lag daran, dass die Eltern der Angeklagten nicht ordnungsgemäß zur Verhandlung geladen worden waren, wie es bei Minderjährigen Vorschrift ist.