Falscher Vorwurf: Polizist war nüchtern

Erstellt am 12. August 2021 | 03:36
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Bezirk Eisenstadt: Arbeitsloser Mann mit 20 Vorstrafen rief bei Polizeiinspektion an und behauptete: Bei Amtshandlung sei Polizist alkoholisiert gewesen.

Angefangen hatte alles ganz harmlos: „Ich sagte, mir fehlt ein Geld, ich möchte Anzeige erstatten“, berichtete der 49-jährige Angeklagte, der seinen Wohnsitz kürzlich vom Bezirk Eisenstadt in den Bezirk Mattersburg verlegt hat, am Dienstag dieser Woche vor Gericht.

Zwei Polizeibeamte waren am 17. Mai 2021 an seiner damaligen Wohnadresse im Bezirk Eisenstadt eingetroffen, um die Anzeige aufzunehmen.

„Ich hörte: Du bist ein Trottel“, beschrieb der Angeklagte seine Wahrnehmungen nach dem Eintreffen der Beamten. „Da bin ich sehr empfindlich.“

Er könne sich nicht vorstellen, dass ein nüchterner Mensch so auf ihn „losgehe“.

„Hatten Sie etwas getrunken?“, wollte Richterin Karin Knöchl wissen.

„Ich kam von der Arbeit heim und habe etwas gebechert“, gab der Angeklagte zu. „Zwei Bier.“

Als die Polizisten wieder weggefahren waren, rief der 20-fach Vorbestrafte bei der Dienststelle der Beamten an.

Er interessierte sich für die Dienstnummer des älteren Beamten und soll behauptet haben, dieser sei bei der Amtshandlung alkoholisiert gewesen.

„Wortwörtlich sagte ich: Sagt’s einmal, hat der etwas getrunken?“, widersprach der Angeklagte vor Gericht.

So hatte es aber jener Polizist, der damals das Telefonat entgegennahm, nicht in Erinnerung. Der Anrufer habe die Alkoholisierung des Kollegen behauptet.

„Ich kenne den Angeklagten schon seit zwölf oder dreizehn Jahren“, berichtete jener Polizist, den der Angeklagte zu Unrecht der Trunkenheit beschuldigt hatte.

Bei Alkofahrten nach Bordellbesuch erwischt

Er habe den Mann zweimal erwischt gehabt, als dieser nach dem Besuch der Eden Bar in Trausdorf bzw. der Kakadu Bar in Siegendorf alkoholisiert mit dem Moped nach Hause gefahren sei.

Nach dem Anruf bei der Dienststelle am 17. Mai sei ihm untersagt worden, ein Auto zu lenken, und er habe einen Alkomattest machen müssen, ärgerte sich der Polizist. Das Ergebnis sei eindeutig gewesen: „Null Komma null.“

„1000 Euro will ich für die Schmach, die mir angetan wurde“, forderte der Polizist Schadenersatz. „Der Betrag ist hoch“, wandte der Angeklagte ein. „Ich kann ihm die Hand geben und mich entschuldigen.“

„Darauf lege ich keinen Wert!“, polterte der Polizist.

„Vor Gericht wird nicht gestritten!“, unterbrach Richterin Karin Knöchl das Wortgefecht.

„Dem Anzeiger muss bewusst gewesen sein, dass er einen Vorwurf erhebt, der nicht stimmt“, fasste Staatsanwalt Anton Paukner die Prozessergebnisse zusammen.

„Ich kann nichts mehr machen, man glaubt mir nicht“, beantragte der Angeklagte einen Freispruch.

480 Euro Geldstrafe für Verleumdung

Er wurde zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 480 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt. Der Polizist wurde mit seinen Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

„Ich glaube, was der Zeuge sagte, nämlich dass Sie behaupteten, dass der Beamte alkoholisiert ist, sonst hätte man ihn nicht zum Alkomattest gebracht und seine Vorgesetzten eingeschaltet“, begründete die Richterin das Urteil, das nicht rechtskräftig ist.

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