Übergriffe auf Stieftochter: 43-Jähriger vor Gericht

Erstellt am 02. April 2021 | 04:45
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Sieben Terrorverdächtige müssen sich vor Gericht verantworten
Foto: APA (Archiv)
Taxifahrer ging mit 16-Jähriger eine Beziehung ein. Acht Monate bedingt und 960 Euro Geldstrafe – nicht rechtskräftig.
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„Ich habe sie nie dazu gezwungen“, zeigte der 43-jährige Angeklagte vor Richterin Doris Halper-Praunias am Montag dieser Woche kein Schuldbewusstsein.

Dem mittlerweile geschiedenen Taxifahrer wurde vorgeworfen, bis Mitte 2020 ein Verhältnis mit der minderjährigen Tochter seiner Frau gepflogen zu haben.

„Sie waren 38, das Mädchen 16!“, wunderte sich die Richterin.

„Ja“, antwortete der Angeklagte.

„Als Stiefvater mit dem Kind der Ehefrau eine Beziehung einzugehen – denkt man sich da nichts dabei?“, hakte die Richterin nach.

„Ich habe mit ihr Sex gehabt, das ist richtig“, bestätigte der Angeklagte. „Nicht richtig ist, dass ich eine Machtposition ausnützte.“

Zu den vier Kindern seiner Frau habe er „ein freundschaftliches“ Verhältnis gehabt.

Zuerst fanden die Handlungen am Wohnsitz der Familie in Oberösterreich statt, später übersiedelte man in den Bezirk Eisenstadt.

Lästige Berührungen beim Fernsehen

Die junge Frau berichtete von ersten Übergriffen beim gemeinsamen Fernsehen im Elternschlafzimmer. Die Berührungen des Stiefvaters seien ihr unangenehm gewesen.

Der Angeklagte bezeichnete die Schilderungen der heute 21-Jährigen als Lüge und behauptete, die Initiative sei von dem Mädchen ausgegangen.

Er habe sich dann von seiner Frau getrennt und sei mit der Jugendlichen in eine gemeinsame Wohnung gezogen.

„Hatten Sie nicht das Gefühl, eine Grenze zu überschreiten, wenn sie ein Verhältnis mit Ihrer Stieftochter beginnen?“, wollte die Richterin wissen.

„Zu dem Zeitpunkt nicht“, antwortete der Angeklagte.

„Sie glauben, dass sie Sie attraktiv fand?“

„Sie glauben, dass sie Sie als Mann attraktiv fand?“, wunderte sich die Richterin.

Die junge Frau hatte berichtet, sie habe sich vor dem Stiefvater gefürchtet, zumal dieser „mit seinen Waffen angegeben“ habe und oft jähzornig gewesen sei.

Der Mann wurde wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 960 Euro Geldstrafe unbedingt verurteilt.

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