Burgenländer gab Kinderpornos weiter
Der 28-Jährige erschien ohne Anwalt zum Prozess. Er soll sich laut Anklage vom Sommer 2011 bis 5. Jänner dieses Jahres pornografische Darstellungen Minderjähriger - laut Staatsanwältin rund 1.000 Bilder und 230 Videos - aus dem Internet heruntergeladen und über eine Plattform auch anderen zugänglich gemacht haben.
"Persönliche Vorlieben sind uns an und für sich relativ wurscht, solange nicht schützenswerte Interessen Anderer beeinträchtigt sind", meinte Einzelrichter Wolfgang Rauter. "Die Kreaturen, die derartige Videos und Fotos herstellen können aber nur deshalb davon leben, weil es welche gibt, die sich das anschauen", hielt er dem 28-Jährigen vor.
"Warum schauen sie sich so etwas an?" wollte er von dem Beschuldigten wissen. "Das war die Neugier, weil immer wieder darüber geredet wird", antwortete der Burgenländer. "Haben sie eine pädophile Veranlagung?" fragte ihn der Richter. "Nein", meinte der 28-Jährige.
Der Gesetzgeber stufe zwar bei den Strafen ab, aber "mit einem Fuß sind sie schon im Häfen drinnen bei einer derartigen Datenmenge", entgegnete ihm der Richter. "Ich werde auch sicher nicht mehr diese Plattform nutzen", meinte der Angeklagte. "Wenn sie gescheit sind, nutzen sie das Internet beruflich und sonst gar nicht, um irgendetwas anzuschauen", riet ihm der Richter. Der Strafrahmen reiche in seinem Fall bis zu drei Jahren, klärte er den Burgenländer auf.
Die Staatsanwältin beantragte eine Verurteilung im Sinne des Strafantrages. Einzelrichter Rauter sprach den 28-Jährigen schuldig. Aufgrund der geständigen Verantwortung habe man von einer unbedingten Haftstrafe absehen können, begründete er das Urteil. Bezüglich der Geldstrafe vereinbarte er mit dem Verurteilten eine Ratenzahlung. Der 28-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. "Hände weg von dem Zeug, weil sonst sitzen's wirklich im Häfen", gab der Richter dem Burgenländer zum Abschluss als Mahnung mit auf den Weg.