Schanigärten in Eisenstadt auch im Winter erlaubt

Die Gebühren entfallen laut Steiner aufgrund der Coronakrise im gesamten heurigen Jahr, und damit auch in den Wintermonaten. Außerdem dürfen Lokalbetreiber für ihre Gastgärten bis zur doppelten Fläche an öffentlichem Gut verwenden. Damit wolle man "die Auswirkungen des Lockdowns für die Unternehmer abmildern". Bisher habe das gut funktioniert - "die Schanigärten sind voll, die Fußgängerzone belebt. Diesen Schwung wollen wir auch in den Herbst mitnehmen", sagte Steiner.