Eulen-Entführer tauchte bei Wilderei Prozess nicht auf

Erschienen ist nur der Erstangeklagte, ein 36-Jähriger aus dem Bezirk Neusiedl am See. Ihm wird vorgeworfen, mehrere Rehe, einen Hasen, eine Stockente und einen Stieglitz verbotener Weise erschossen zu haben. Am Ende setzte es eine bedingte Haftstrafe wegen falscher Beweisaussage.
Die Anklage stützte sich in dem Prozess vor allem auf die Aussagen des Zweitangeklagten, der sich jedoch krankheitsbedingt entschuldigen ließ. Er hätte sich an diesem Tag wegen der Entführung von drei Steinkäuzen aus ihrem Nistkasten im Bezirk Neusiedl am See verantworten müssen. Diese hatte er laut Anklageschrift in einem selbst gebauten Vogelkäfig im Haus seiner Schwester untergebracht, bevor er sie schließlich wieder aussetzte.
Der Zweitangeklagte hatte gemeinsam mit seinem Bruder, seiner Schwester und dem 36-Jährigen im Frühjahr 2019 in der Umgebung von Parndorf Schießübungen auf Dosen durchgeführt. Dabei soll der Erstangeklagte mit seinem Gewehr eine Stockente erschossen haben.
Außerdem soll der 36-jährige Burgenländer einen Hasen und einen Stieglitz auf dem Gewissen haben. Ein Foto von ersterem wurde auf dem Handy des Mannes gefunden. Er habe ihn mit dem Auto angefahren und dann fotografiert, rechtfertigte sich der Mann. Das Foto teilte er mit dem Zweitangeklagten.
Auf die Frage, warum darunter der Kommentar "Illegal abgeschossener Hase" zu lesen wäre, antwortete der Angesprochene, dieser müsse vom Zweitangeklagten stammen, der ihn damit belasten wollte. Die ehemals freundschaftliche Beziehung zwischen den drei Geschwistern und dem Erstangeklagten sei inzwischen "sehr zerrüttet", konstatierte ein als Zeuge geladener Kriminalbeamter. Grund dafür seien gegenseitige Anschuldigungen nach mehreren Suchtgiftdelikten.
Ebenfalls im Frühjahr 2019 wurde in der Nähe von Parndorf ein illegal abgeschossener Rehbock gefunden. Ein als Zeuge geladener Jäger hielt es für "theoretisch möglich", dass der Bock mit der Büchse des Angeklagten erlegt worden sei. Das inzwischen sichergestellte Kugelgewehr hatte der 36-jährige von seinem verstorbenen Vater geerbt. Ein weiterer Zeuge aus dem Jagdrevier um Weiden am See konnte drei tot aufgefundenen Rehen keine sichere Todesursache mehr zuweisen.
Verurteilt wurde der 36-Jährige schließlich wegen falscher Beweisaussage in einem Suchtgiftprozess. Angeklagter damals war der spätere mutmaßliche Eulen-Entführer. Der 36-Jährige erhielt von Richterin Lückl 15 Monate, bedingt auf drei Jahre. Da die beiden Geschwister des Zweitangeklagten ebenfalls nicht zum Prozess erschienen waren, wurde das Verfahren wegen Wilderei auf Beschluss der Richterin ausgeschieden.