Freispruch im Zweifel in Prozess um Hehlerei

Erstellt am 13. Dezember 2017 | 14:08
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Das Urteil war zunächst nicht rechtskräftig
Symbolbild
Foto: APA (Archiv)
Am Eisenstädter Landesgericht ist am Mittwoch ein Prozess um Veruntreuung und Hehlerei zu Ende gegangen.
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Zwei Mitarbeiter einer Supermarktkette sollen einem 53-Jährigen widerrechtlich Firmeneigentum verkauft haben. Dieser soll die Geräte dann weiterverkauft haben. Die Mitarbeiter hatten rechtskräftige bedingte Strafen erhalten, der 53-Jährige wurde nicht rechtskräftig im Zweifel freigesprochen.

Laut Anklage sollen der 36-jährige Deutsche und der 45-jährige Österreicher von März 2015 bis Jänner 2016 zahlreiche Geräte aus einem nordburgenländischen Lager einer Supermarktkette an den 53-jährigen Bulgaren verkauft haben. Die beiden Mitarbeiter sollen Elektro-Gabelhubwagen, Handhubwagen, Bürosessel, Regale und Steher sowie etliche Tiefkühltruhen veruntreut haben. Der Wert der Geräte wurde mit 78.444 Euro beziffert.

"Ich sage die Wahrheit, warum sollte ich lügen?"

Die Mitarbeiter der Supermarktkette hatten sich bei den vorherigen Verhandlungen geständig gezeigt. Der 36-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten bedingt und der 45-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt verurteilt. Beide Entscheidungen sind bereits rechtskräftig.

Bei der fortgesetzten Verhandlung am Mittwoch ging es um die Frage, ob der 53-Jährige gewusst hatte, dass die Geschäfte illegal waren. Er gehe davon aus, dass der Bulgare sich dessen bewusst gewesen sei, erklärte der 36-Jährige im Zeugenstand. Auf die Frage der Richterin, ob jemals hinterfragt worden wäre, warum die Abholung der Geräte immer außerhalb der normalen Arbeitszeit erfolgte, meinte der Zeuge, darüber sei nicht geredet worden.

Der 53-Jährige entgegnete, er hätte die Geräte nie abgeholt, wenn er gewusst hätte, dass er damit etwas Illegales tue. Er sei davon ausgegangen, dass es sich um Ausschussware gehandelt hatte. "Ich sage die Wahrheit, warum sollte ich lügen?", meinte er.

Die Staatsanwaltschaft zeigte sich skeptisch. Die Abholung sei außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt und es habe außer einem verschollenen Lieferschein keinerlei Unterlagen für die Käufe gegeben. Weiters habe ein auffallend krasses Missverhältnis zwischen dem Wert der Geräte und dem Kaufpreis bestanden. Beispielsweise wären für eine neue Tiefkühltruhe im Wert von etwa 1.500 Euro gerade einmal 125 bis 150 Euro bezahlt worden.

Der 53-Jährige wurde im Zweifel freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass der 36-Jährige und der 45-Jährige bei den Geschäften immer als Chefs aufgetreten waren. Die beiden hätten sehr dreist eine Straftat begangen und den 53-Jährigen hineingezogen. Der Bulgare habe keinerlei Verdunklungshandlungen gesetzt, sondern die Geräte öffentlich verkauft. Die Richterin merkte auch an, dass es zum Zeitpunkt der Straftaten so gut wie keine Kontrollmechanismen bei der Supermarktkette gegeben habe.

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