Halloween-Schütze vor Gericht. Am Faschingsdienstag muss sich in Eisenstadt der mutmaßliche Halloween-Schütze aus Oberpullendorf vor Richter Wolfgang Rauter für seine Tat verantworten.

Ein bis fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich
„Er ist wegen absichtlich schwerer Körperverletzung angeklagt“, stellt Landesgerichtspräsident-Stellvertreter Bernhard Kolonovits fest. Der Strafrahmen liegt bei einem bis fünf Jahren Freiheitsentzug, so Kolonovits. Die Verhandlung, die für einen Tag anberaumt ist, führt Richter Wolfgang Rauter.„Aufgrund des Schießgutachtens und der Verletzungsfolgen lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft auf schwere absichtliche Körperverletzung“, betont der stellvertretende Gerichtspräsident. Laut Staatsanwaltschaft besagt das Gutachten, dass es sich bei dem Schuss um einen direkten Treffer, sprich vom Gewehr direkt ins Becken der Jugendlichen, gehandelt hat.
Der mutmaßliche Schütze rechtfertigte sich gegenüber seinem Anwalt Christian Supper damit, dass es sich um einen „unglücklichen Zwischenfall“ gehandelt habe.