Lenker verurteilt wegen Tragödie nach Feier

„Es war eine lustige Partie“, erinnerte sich einer jener Männer, die am 2. Dezember 2018 nach einer Firmen-Weihnachtsfeier in Kleinhöflein in das Auto des Angeklagten eingestiegen waren. Ein anderer erinnerte sich: „Man sah nicht, dass er etwas getrunken hatte. Wir wollten noch ins James Dean.“
Dort kamen die fünf Arbeitskollegen jedoch nicht mehr an.
Der Lenker, ein 25-jähriger Mann mit Wohnsitz in Eisenstadt, muss das Gaspedal praktisch durchgetreten haben. Mit 120 km/h raste er über jenen schmalen Güterweg, der von Kleinhöflein zu den Fachmarktzentren im Süden der Stadt führt. Die Fahrverhältnisse waren winterlich. Auf einer Eisplatte auf Höhe des Rückhaltebeckens kam der Renault Laguna von der Straße ab, krachte in die Jungbäume an der Böschung und blieb an einem der Stämme hängen.
Er habe, gestand der Angeklagte, bei der Weihnachtsfeier fünf oder sechs Becher Glühwein getrunken. „Wieso haben Sie nicht ein Taxi gerufen?“, wollte Richterin Birgit Falb wissen. „Ich war noch gut drauf“, sagte der Angeklagte. Später waren bei ihm 1,28 Promille gemessen worden. „Dort ist eine 50 km/h-Beschränkung und Sie fuhren 120 km/h!“, hielt die Richterin dem Angeklagten vor. Dieser zeigte Reue: „Ich war deppert.“
Er selbst erlitt bei dem Unfall einen Unterschenkelbruch, war eineinhalb Monate im Krankenstand, wurde gekündigt, fand aber nun eine neue Arbeit. Der Führerschein wurde ihm für acht Monate entzogen. Bei seinen ebenfalls verletzten Beifahrern habe er sich entschuldigt: „Wissen Sie, wie schwer es war, sie im Krankenhaus zu sehen?“, fragte er die Richterin.
Niemand im Auto angegurtet?
Er glaube, dass niemand im Auto angegurtet gewesen sei.
„Es ist Ihre Verantwortung als Lenker darauf zu achten, dass alle im Auto angegurtet sind“, ermahnte Staatsanwältin Verena Strnad den Angeklagten. Einer der Beifahrer erlitt Brüche im Bereich Mittelfuß, ein anderer kam mit mehrfachen Prellungen noch relativ glimpflich davon, ein dritter erlitt einen Bruch im Bereich der Halswirbelsäule. Alle drei verzichteten auf Schmerzensgeld. Zugunsten des vierten Kollegen. Den 37-Jährigen hat es am schlimmsten erwischt: schwere Gehirnerschütterung, Serienrippenbrüche, kollabierter Lungenflügel, Trümmerbruch am Oberarm. Offenbar erlitt er auch einen Schlaganfall.
„Ich habe ein Taubheitsgefühl in der rechten Körperhälfte, sehe und höre schlecht“, berichtete er vor Gericht. Er habe wieder gehen lernen müssen und könne nicht mehr schreiben. Ob er je wieder arbeiten können werde, wisse er nicht. Jeden Tag nehme er starke Schmerzmittel. „Leider hat er diesen Fehler begangen“, erklärte abschließend Verteidiger Thomas Stöger. „Auf meinen Mandanten kommt eine Lawine an Forderungen zu“, fügte er hinzu.
Der Lenker wurde zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt. An den am schwersten verletzten Beifahrer muss er vorerst 5.000 Euro bezahlen. Der Angeklagte nahm das Urteil an.