Nach Raufhandel: Sohn log für Vater

Erstellt am 23. März 2023 | 00:00
Lesezeit: 4 Min
Zeugenstuhl im Gerichtssaal
17-Jähriger wollte gewalttätigen Vater schützen. Wegen seiner Falschaussage musste er jetzt selbst vor Gericht.
Foto: Foto: BVZ/Kirchmeir, BVZ/Kirchmeir
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Im Herbst 2022 hatte ein Eisenstädter im Zuge eines Streits seinen Kontrahenten verletzt. Um seinen Vater vor den Konsequenzen zu schützen, log der Sohn des Täters bei seiner Zeugeneinvernahme bei der Polizei.

Der 17-jährige Eisenstädter hatte bei der Polizei behauptet, er habe den Streit zwischen seinem Vater und dem Kontrahenten von Anfang an beobachtet. Der Kontrahent habe zuerst zugeschlagen, sein Vater habe sich nur verteidigt.

In Wahrheit war es umgekehrt und der 17-jährige Lehrling war erst dazu gekommen, als der Raufhandelt bereits im Gange war. Um eine weitere Eskalation zu verhindern, zog er seinen Vater weg.„Er ist ein netter Kerl und versuchte seinen Vater herauszureden“, nannte Verteidiger Nikolaus Mitrovits Entschuldigungsgründe für seinen Mandanten.

Der Vater des Jugendlichen sei ein „kroatischstämmiges Heißblut“, hilfsbereit, aber bei dem Vorfall im Herbst 2022 habe er die Kontrolle verloren.

„Ich tat es, weil ich meinen Vater schützen wollte“

„Ich tat es, weil ich meinen Vater schützen wollte“, sagte der Angeklagte. Dafür zeigte Jugendrichterin Gabriele Nemeskeri Verständnis. „Zu Ihrem Selbstschutz wäre es aber besser gewesen, wenn Sie sich der Aussage entschlagen hätten“, ermahnte sie den Angeklagten.

Das Strafgesetz sieht vor, dass nahe Angehörige nicht gegen einen Verwandten aussagen müssen, dem eine Straftat vorgeworfen wird. Während sich Beschuldigte verantworten dürfen, wie sie wollen, stehen Zeugen unter Wahrheitspflicht. Das galt auch für den Sohn des Wüterichs. „Wenn Sie lügen, ist es für Sie selber schlecht“, erläuterte die Richterin die Gesetzeslage. Falsche Beweisaussage wird streng bestraft.

Nachbar zur Falschaussage aufgefordert

Mit der Falschaussage des Sohnes war das Nachspiel des Raufhandels aber noch nicht ausgestanden: Der Vater versuchte auch noch auf einen Nachbarn einzuwirken, der den Vorfall beobachtet hatte.

„Mein Vater hatte den Nachbarn schon 20 Mal angerufen und ihn gefragt, was er gesehen und gehört hat und was er bei der Polizei sagen wird, das hat ihn genervt“, sagte der 17-Jährige. Außerdem forderte der Vater den Sohn auf, dieser solle ebenfalls mit dem Nachbarn reden. „Mein Vater ist sehr dickköpfig“, sagte der Angeklagte.

Am 26. Oktober 2022 kam es zu einem zufälligen Zusammentreffen zwischen dem Sohn und dem Nachbarn. Während der Vater aus dem Fenster schaute und die Szene beobachtete, sprach der Sohn, wie ihm aufgetragen worden war, den Nachbarn an. Offenbar sollte es darum gehen, die Falschaussage zugunsten des Vaters abzusichern. Wenn die Polizei noch einmal nachfrage, sollte der Nachbar sagen, er wisse nicht mehr, ob der Sohn den Raufhandel von Anfang an miterlebt habe.

Der Angeklagte widersprach dieser Darstellung. Er habe den Nachbarn nicht zur Falschaussage zu bestimmen versucht, sondern diesen nur gebeten, ausschließlich das bei der Polizei anzugeben, was er tatsächlich beobachtet habe. „Ich kann mir vorstellen, dass du es falsch aufgefasst hast“, sagte er zu dem Zeugen.

„Nein, habe ich nicht, tut mir leid“, sagte der Nachbar. Er hatte nach dem unerfreulichen Gespräch mit dem Sohn die Polizei über dessen Einflussnahme informiert, weshalb der 17-Jährige auch wegen versuchter Bestimmung zur Falschaussage angeklagt wurde.

Prozess endete mit Diversion

Die Jugendrichterin zeigte Verständnis für die Situation des Sohnes, der dem massiven Druck des Vaters ausgesetzt war. „Es war ein Ausrutscher, der sich nicht mehr wiederholen wird“, hielt sie fest.

Der Lehrling übernahm die Verantwortung für seine Taten. Die Richterin führte eine Diversion mit einer Probezeit von einem Jahr durch. Wenn der 17-Jährige in diesem Zeitraum nichts mehr anstellt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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