Erbschaftsstreit im Hause Esterházy

Erstellt am 10. Oktober 2014 | 08:22
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Schloss Esterházy in Eisenstadt
Foto: NOEN, Werner Müllner
Vor knapp einem Monat ist die im 95. Lebensjahr verstorbene Melinda Esterházy, Witwe des letzten Fürsten Paul V. Esterházy, beigesetzt worden. Nun beschäftigt ein Erbschaftsstreit die Staatsanwaltschaft Eisenstadt.
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Laut "profil online" habe Paul-Anton Esterházy, der Großneffe des Fürsten, eine Sachverhaltsdarstellung gegen Stiftungsvorstand Stefan Ottrubay einbringen lassen.

Kampf nicht um Geld, sondern um Kontrollrechte

Konkret gehe es um den Verdacht falscher Beweismittelvorlage vor Gericht sowie um den Verdacht des schweren Betruges durch Vorlage unrichtiger Unterlagen, heißt es in dem Online-Bericht.

Esterházy betonte laut "Kurier" (Donnerstagsausgabe) wiederholt, dass er nicht um Geld kämpfe, sondern darum, als Begünstigter der von der Großtante Melinda ( hier geht's zum großen BVZ-Bericht über die Beisetzung der Fürstin Mitte September ) gegründeten Familienstiftung seine Kontrollrechte wahren zu können und Einsicht in die wirtschaftliche Gebarung zu erhalten.

Die Staatsanwaltschaft überprüft jedenfalls die Vorwürfe. Die Anzeige sei laut "Standard" (Donnerstagsausgabe) mit "Delikte gegen die Rechtspflege" getitelt.

Forderungen "ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben"

Die Wiener Anwaltskanzlei Graf & Piskowitz, Rechtsvertreter von Generaldirektor Ottrubay, betonte in einer Stellungnahme gegenüber der APA am Donnerstag: Esterházy fordere von der Stiftung "eine namhafte Summe (Euro 100.000) ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben". Er habe deshalb, vertreten durch seinen Anwalt, "der seit Jahren Vorwürfe ohne Substanz vor Gericht und über Medien vorbringt, eine Klage auf Erhalt von Geld eingebracht".
 
Faktum sei, dass bis zum heutigen Tag alle Verfahren gegen die Stiftung abgewiesen wurden. Vor kurzem habe Herr Esterházy bei der StA gegen einige Vorstände der Stiftung eine Strafanzeige, diesmal wegen angeblichen "Meineids", eingebracht.

"Dieser haltlose Vorwurf wird aus Umständen konstruiert, die seit Jahren bekannt sind. Dass er jetzt tätig wird, zeigt klar, dass es ihm um rein eigennützige finanzielle Interessen geht", hieß es in der Pressemitteilung.
 
Der weitüberwiegende Teil der Behauptungen sei bereits zweimal Gegenstand von Verfahren gewesen. Dort wurden die Behauptungen von den Gerichten geprüft und abgewiesen. "Strafrechtliche Anwürfe werden hier als taktisches 'Prozess-Geplänkel' eingesetzt. Zu diesen falschen Anwürfen wird im Verfahren Stellung genommen werden."


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