OGH hob Entscheidungen zu Schloss-Sanierung auf

Erstellt am 26. Juni 2015 | 14:01
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Wendung im Prozess Esterházy Esterhazy gegen Land Burgenland wegen VernachlŠssigung des Schlosses Esterhazy in Eisenstadt
Foto: NOEN, Esterhazy
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Der Rechtsstreit zwischen der Esterhazy Privatstiftung und dem Land Burgenland um elf Millionen Euro Erhaltungskosten für das Schloss in Eisenstadt geht in eine neue Runde.
Der Oberste Gerichtshof habe die Entscheidungen des Bezirks-und des Landesgerichts Eisenstadt aufgehoben, in denen die Klage der Privatstiftung gegen das Land abgewiesen wurde, so Esterházy am Freitag in einer Aussendung.

In dieser hieß es auch: "Esterházy begrüßt den Entscheid, womit nun in der Sache selbst und in einem ordnungsgemäßen Beweisverfahren über die vielen im Verfahren festgestellten und dokumentierten Schäden entschieden werden kann."

Esterhazy will vom Land elf Millionen Euro

Das Schloss war im Jahr 1969 für 40 Jahre an das Land vermietet worden, das sich zur Erhaltung des historischen Bauwerks verpflichtete.

Noch vor dem Haydn-Jahr 2009 kam es zu Differenzen um das Ausmaß der damals geplanten Schlosssanierung, woraufhin Esterházy ankündigte, das Schloss ab 2010 wieder selbst zu verwalten.

Wendung im Prozess Esterhazy Esterházy gegen Land Burgenland wegen VernachlSssigung des Schlosses Esterhazy in Eisenstadt
Zustand des Schlosses Esterházy bei der Rücknahme durch Esterházy vom Land im Dezember 2009. Bei einer gemeinsamen Begehung von Sachverständigen des Landes Burgenland und Esterházy wurde eine Befundaufnahme durchgeführt.
Foto: NOEN, Esterházy



Schließlich eskalierte der Konflikt über den baulichen Zustand des Gemäuers und über das Ausmaß der Pflichten zur Erhaltung des Schlosses durch das Land.

Die Privatstiftung machte elf Millionen Euro Schadenersatz geltend und zog 2011 gegen das Land Burgenland vor Gericht.

Bezirks- und Landesgericht hatten Klage abgewiesen

Seitens des Landes wurde im Prozess argumentiert, dass man mehr für das Schloss geleistet habe, als notwendig gewesen wäre.

Bezirks- und Landesgericht in Eisenstadt hätten die Klage abgewiesen, ohne überhaupt in das Verfahren einzusteigen, hieß es am Freitag von der Privatstiftung.

Nun müsse das Erstgericht ein ordentliches Beweisverfahren einleiten. Esterhazy begrüße den Entscheid des OGH, womit nun "in der Sache selbst" entschieden werden könne.
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