Eisenstadt verkauft den Gemeindebau

In der kommenden Gemeinderatssitzung am 1. Feber soll der Verkauf von 22 Gemeinde-Wohnungen in der Bahnstraße 13-17 beschlossen werden. Das Gebäude wurde 1926 erbaut, eine anstehende Sanierung hätte eine Million Euro gekostet. Ein unabhängiges Gutachten wies 2020 einen Verkehrswert von 1,6 Milionen aus, in einem Bieterverfahren wurde ein Verkaufswert von zwei Millionen Euro erzielt.
Für die Mieter soll sich durch einen Verkauf nichts ändern, auch am Gebäude ändert sich nichts, es steht unter Denkmalschutz. „Den Erlös des Verkaufs werden wir in Zukunftsprojekte wie das Jugendhaus in Kleinhöflein investieren“, betonte Vizebürgermeister Istvan Deli (ÖVP). Die SPÖ wird mitstimmen: „Da der Verkaufserlös in Jugendprojekte in St. Georgen und Kleinhöflein investiert wird, werden wir als SPÖ dem Verkauf zustimmen“, bestätigte SPÖ-Vizebürgermeister Otto Kropf der BVZ.

Kritik kommt von der FPÖ: „Die Stadt verkauft Grundstücke oder jetzt auch Wohnhäuser an private Investoren, um Budgetlöcher zu stopfen“, so FPÖ-Klubobmann Konstantin Langhans. Er hätte ein PPP-Modell (eine öffentlich-private Partnerschaft) bevorzugt. Auch wenn die FPÖ „Verkaufsargumente teilweise nachvollziehen kann“ wird sie nicht mitstimmen. Für die Grünen gibt es vor deren Zustimmung „noch einige Fragen zu klären“, so Anja Haider-Wallner.
Landes-Lob für Stadt-Finanzen
In der vergangenen Woche kam auch der Prüfbericht der Landes-Gemeindeaufsicht nach eineinhalbjähriger Prüfung zurück. „Eisenstadt hatte im Prüfzeitraum immer eine positive freie Finanzspitze, ausreichend liquide Mittel und hat zudem 1,4 Millionen Euro an Schulden abgebaut. Dieser kritische Blick der Gemeindeaufsichtsbehörde hat nur wenige Empfehlungen gefunden und dem städtischen Management ein gutes Zeugnis ausgestellt“, ist Bürgermeister Thomas Steiner stolz.
Finanzstadtrat Michael Freismuth freute sich auch über das zweite Gemeindepaket der Bundesregierung. Diese kämen zur rechten Zeit, für 2021 rechnet er nämlich mit einem Rückgang der städtischen Ertragsanteile (also der Zuweisungen von Steuergeldern) von 8,5 Prozent.