Halloween-Schüsse: StA erhebt Anklage

Der Prozess findet am 16. Februar statt. Gegen den Burgenländer war in der Bandbreite von absichtlicher schwerer Körperverletzung bis zu versuchtem Mord ermittelt worden.
Inzwischen wurden Details der schusstechnischen und medizinischen Gutachten bekannt. Demnach wurde die Schülerin direkt vom Projektil und nicht von einem Querschläger getroffen.
Die Verletzungen der 13-Jährigen - das Geschoß war im Becken des Mädchens in mehrere Teile zersplittert - wurden als schwer, aber nicht lebensbedrohlich eingestuft. Der mutmaßliche Schütze sitzt seit November in Untersuchungshaft. Im Fall eines Schuldspruches beträgt der Strafrahmen ein bis fünf Jahre Haft.