Sturmparty abgesagt

Friedl: „Könnte Gastwirt zu Event beiziehen!“
Denn nur, wenn dem Verein eine Gemeinnützigkeit zugrunde liegt, dürfen Getränke und Speisen verabreicht werden. „Weil wir nicht genau wissen, wie uns das trifft, haben wir uns zu dem Schritt entschieden“, stellt Zonschits auf BVZ-Anfrage fest. Einen Erstatztermin gibt es jedenfalls nicht.„Der Großhöfleiner Veranstaltungskalender ist in den nächsten Wochen dicht. „Da wäre es schwierig gewesen, einen Ersatztermin zu bekommen“, ist sich der ÖVP-Ortsparteiobmann sicher.
Nicht jedes Fest im Bezirk wird hingegen abgesagt. „Es handelt sich dabei um einen Einzelfall“, ist von Referatsleiter Johann Friedl, der für Gewerbe in der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung zuständig ist, zu hören. „Verein könnte Gastwirt zu Veranstaltung beiziehen. Denn der Gastwirt ist berechtigt, sein Gewerbe auszuführen.“