Hackenmörder in Anstalt eingewiesen

Am Nachmittag des 27. August ging B. in ein Geschäft in Eisenstadt und kaufte sich dort die spätere Tatwaffe, Müllsäcke, ein Schleifgerät sowie ein Messer-Set, schilderte Staatsanwalt Christian Petö. Der 33-Jährige kehrte kurz darauf in die nahegelegene Wohnung zurück und verstaute die Axt im Schreibtisch. Als seine Mutter ihn fragte, was er damit vorhabe, habe er gesagt: "Jetzt bring ich dich um", so B. Stimmen in seinem Kopf hätten ihn dazu gebracht und ihm gesagt, er müsse seine Mutter töten.
Seiner Aufforderung, das Zimmer zu verlassen und ihn in Ruhe zu lassen, kam sie nicht nach. B. nahm daraufhin die Axt aus seinem Schreibtisch und versetzt ihr "mindestens" neun Schläge auf Schädel und Nacken, so Gerichtsmediziner Wolfgang Denk. Die Frau starb an den Folgen eines Schädel-Hirn-Traumas.
Danach verhüllte B. laut seiner Schilderung den Kopf und die Beine seiner Mutter mit den Müllsäcken. Er habe sie entsorgen wollen, und zwar in der Mülltonne, so der Betroffene. Da sie seiner Meinung nach aber nicht tot, sondern nur bewusstlos gewesen sei, habe das nicht funktioniert. Deshalb sei er zur Polizei gegangen und habe dort die Tat gestanden. Er habe gedacht, die Polizei ruft dann die Rettung, meinte er.
In der Wohnung bot sich den Beamten ein schreckliches Bild: Die Frau lag in einer etwa ein Quadratmeter großen Blutlache vor dem Schreibtisch.
B. änderte vor Gericht seine ursprüngliche Aussage: "Ich habe sie nicht getötet, sondern nur verletzt." Außerdem kam auch eine "Notwehr-Geschichte" zum Vorschein, der allerdings weder der Staatsanwalt noch der Geschworenensenat Glauben schenken wollte.
"Herr Peter B. ist nicht dumm, er ist krank", hielt Petö in seinem Schlussplädoyer fest. Auch Soukop attestierte dem 33-jährigen mutmaßlichen Täter eine "paranoide Schizophrenie". Das Verhältnis zur Mutter sei "ambivalent-aggressiv" gewesen.
B. trat vor dem Senat "normal" auf, was Landesgerichts-Präsident Karl Mitterhöfer, der dem Senat als Beisitzer angehörte, zur Frage brachte, ob der 33-Jährige auch simulieren könnte. Dazu meinte der forensisch-psychiatrische Sachverständige: "Ich war lange Zeit selbst unsicher bezüglich der Schuldfähigkeit. Aber es spricht mehr für die Schuldunfähigkeit zum Tatzeitpunkt als dagegen. Ausschlaggebend sind diese imperativen Stimmen gewesen."
Bereits zwei Wochen vor der Tat hatten ihm eben diese Stimme gesagt, er soll seine Mutter umbringen. Damals hatte er schon einmal eine Axt gekauft, die jedoch die Mutter fand und wegwarf.
Die vorsitzende Richterin Birgit Falb begründete die Entscheidung damit, dass es sich um das Verbrechen des Mordes handle, sowie um eine Anlasstat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit. Außerdem liege eine geistig-seelische Abartigkeit vor und es bestünde eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit erneuter schwerer Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkzeit.
B. verbringt nun die nächsten Tage in der sogenannten vorläufigen Anhaltung in der Justizanstalt Wien-Josefstadt, wo er auch seit seiner Verhaftung behandelt wurde. Wird das Urteil rechtskräftig, folgt die Einweisung. Diese dauere so lange, "wie es ihr Zweck erfordert", erläuterte Falb. Ob die Unterbringung noch notwendig sei, habe das Gericht mindestens jährlich zu prüfen. B. könnte "stets nur bedingt" und auf Probezeit entlassen werden - das sei allerdings eine medizinische Frage, so Falb.