Halloween-Schüsse: Gutachten sind da

Erstellt am 14. Jänner 2015 | 15:01
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Halloween Schüsse Caroline 13-Jährige Schülerin Gutachten Bürgermeister
Foto: NOEN, BVZ
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Die in Auftrag gegebenen Gutachten sollen Aufschluss über die „Schießübung“ eines Oberpullendorfers zu Halloween geben.

Vor mehr als zwei Monaten wurde die 13-jährige Caroline Bredlinger am Halloween-Abend von einem 32-Jährigen aus dem Bezirk Oberpullendorf an der Hüfte angeschossen ( BVZ.at hatte berichtet ). Der mutmaßliche Schütze gab zu, geschossen zu haben.

Um die „Sachlage“ zu klären, gab die Staatsanwaltschaft ein ballistisches (Schuss-) sowie ein ärztliches Gutachten in Auftrag. „Seit vergangener Woche liegen uns die beiden Gutachten vor“, bestätigt Staatsanwaltschaftssprecher Roland Koch.

Ergebnisse gibt es erst im Endbericht

Zu dem Inhalt hält sich die Staatsanwaltschaft aber noch bedeckt. „Opferanwalt und Verteidiger bekommen diese Woche die Gutachten zugestellt. Ihnen soll die Gelegenheit gegeben werden, die Unterlagen zu studieren und nicht aus den Medien Inhalte erfahren“, bittet der Staatsanwaltschaftssprecher um Verständnis.

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Am Tatort. Der geschäftsführende Bürgermeister Heinz Heidenreich zeigt die Stelle, an der die 13-jährige Schülerin am Halloweenabend von einer Kugel getroffen wurde. Ein Schussgutachten soll nun Aufklärung bringen. Foto: BVZ
Foto: NOEN, BVZ

Jetzt einmal wird der zuständige Staatsanwalt die Gutachten prüfen. „Eventuell braucht er noch zusätzliche Informationen. Bis die möglichen Restfragen geklärt sind, kann auch noch keine Anklage erhoben werden“, so Koch.

So viel steht derzeit jedenfalls fest: Spätestens am 17. Feber wird es einen Haftprüfungsantrag zur Verlängerung der U-Haft geben. Es wird, so Koch, laufend überprüft, ob die Inhaftierung aufrecht bleibt.

Anklage kann erst erhoben werden, wenn das Ermittlungsverfahren und der Endbericht der Polizei abgeschlossen sind.

BVZ.at hatte berichtet:

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