Loch in Haftraum entdeckt: Haftstrafen verlängert

Am 13. Mai 2020 wurden in einem Trakt der Justizanstalt Eisenstadt alle Hafträume kontrolliert. In Haftraum EG 368 entdeckte eine Justizwachebeamtin zwei Löcher im Mauerwerk, eines davon an der Außenmauer der Justizanstalt.
Die drei Insassen, Iraker im Alter von 23, 27 und 31 Jahren, wurden in andere Zellen verlegt. Am Montag dieser Woche mussten sie sich wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht verantworten.
Alle drei bekannten sich nicht schuldig und behaupteten, nichts mit den Löchern in der Wand zu tun zu haben.
Er sei „schockiert“ gewesen, als er das Loch sah, beteuerte der 23-jährige Häftling, dessen Strafregisterauszug bereits 15 Vorstrafen aufweist. Er habe keine Ahnung, wie die Löcher in die Wand kamen.
Bei der Haftraum-Kontrolle war eine Gewindestange mit einem provisorischen Griff gefunden worden.

„Der Verdacht besteht, dass mit dieser Stange das Loch gebohrt wurde“, hielt Richterin Doris Halper-Praunias den Angeklagten vor.
„Wir haben gar nichts gebohrt! Keiner von uns hat die Wand kaputt gemacht!“, empörte sich der 23-Jährige.
Jene Justizwachebeamtin, die den Schaden entdeckt hatte, berichtete, dass bei der Haftraumkontrolle am 5. Mai 2020 die Wand noch intakt gewesen sei.
Der 23-Jährige wurde zu sieben Monaten Haft verurteilt und kündigte an, er werde dagegen berufen. Seine Landsmänner erhielten ein bzw. zwei Monate Freiheitsstrafe und erklärten sich damit einverstanden.