JVP-Event als Opfer der Party-Sheriffs

BDGA-Obmann Mader: „Deckmantel der Gemeinnützigkeit“
Der Hauptvorwurf der Anzeige war die fehlende Gemeinnützigkeit des Vereines (siehe unten). Safrata vermutet hinter der Anzeige das Bündnis der Gastronomie Österreichs (BDGA).„Seit Jahren verstecken sich diverse Vereine und Veranstalter hinter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit, obwohl sie keineswegs gemeinnützig sind und auch nicht die genauen Richtlinien der Gemeinnützigkeit erfüllen“, klagt der Obmann des Bündnisses Manfred Mader an. Sein Verein hat schon zahlreiche Feste in Niederösterreich und auch der Steiermark angezeigt.
Nachvollziehen kann das auch Franz Perner, Spartenobmann für Gastronomie: „Wir stehen dem Bündnis neutral gegenüber. Es geht um ‚Fair Play‘ für die Gastronomie. Jeder Pelzkappenverein macht heutzutage schon ein Fest, schenkt Essen und Getränke aus, das ist eine unglaubliche Wettbewerbsverzerrung.“
„Absichtlich so organisiert, dass wir keine Zeit zum Handeln hatten“
Für Safrata ist das unverständlich: „Ich hab’ davon gar nichts, außer vielleicht ein Magengeschwür. Wir setzen das ganze Jahr über wertvolle Aktivitäten im Jugend- und Kinderbereich. Das finanzieren wir alles mit unserem Fest.“, so der Nachwuchschef.
Wochenlang hatte sein Team für das Fest gearbeitet – „alles ist nun umsonst. Besonders ärgert mich der Zeitpunkt. Das war absichtlich so organisiert, dass wir keine Zeit mehr zum Handeln haben“, so Safrata.
Wie es weitergehen soll, weiß er noch nicht. Ohne die Einnahmen kann er die Aktivitäten, wie etwa den Weihnachtskindergarten, so nicht mehr garantieren. Unterstützung erhält er vom Landtagsabgeordneten Christoph Wolf (ÖVP), selbst Ex-JVP-Landeschef: „Es muss möglich sein, dass ein Verein eine Veranstaltung organisiert, die von den Mitgliedern durchgeführt wird und mit dem Erlös wichtige Anschaffungen getätigt werden können“, betont er den politischen Handlungsbedarf.
Zum Thema:
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Die Vereine haben das Recht, an drei Tagen im Jahr eine Veranstaltung abzuhalten, ohne diese eigens genehmigen lassen zu müssen. Das gilt aber nur für gemeinnützige Vereine.
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Laut Finanzministerium ist in der Regel die Förderung folgender Zwecke nicht gemeinnützig: Freizeitgestaltung; Tourismus; Geselligkeit und Unterhaltung; Politische Zwecke uvm.