Kein Scherz: Mit 1. April wird parken teurer

Erstellt am 04. Dezember 2013 | 09:00
Lesezeit: 4 Min
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Foto: NOEN, MUELLNER Werner
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Eisenstadt | In Zukunft kostet die halbe Stunde 60 statt 50 Cent. Das Tagesticket-Feldstraße drei Euro. Am Krautgartenweg zahlt man dann 1,50 statt 1 Euro.
Von Werner Müllner

„Die letzten Veränderungen in der Eisenstädter Parkraumbewirtschaftung liegen vier, fünf Jahre zurück. Damals wurden die Parkzonen erweitert, die Parkgebühren angepasst und Tarife für Dauerparkplätze eingeführt. Diese Veränderungen haben wir nun evaluiert. Es wird daher im Jahr 2014 zu einigen Verbesserungen und geringfügigen Anpassungen kommen“, erklärt Stadtbezirksvorsteher Christian Schmall (ÖVP).

Neuer Dauerparkplatz beim Parkbad

So wird der Parkplatz beim Freibad im Schlosspark in einen Dauerparkplatz umgewandelt, der sich tariflich am Modell der Feldstraße orientiert.

Schmall führt die Beweggründe für diesen Schritt aus: „In den Sommermonaten müssen nun die Badegäste nicht mehr regelmäßig auf die Uhr blicken, um den Parkschein zu verlängern und können so den Aufenthalt im Freibad ungestört genießen. Außerhalb der Badesaison steht der sonst nahezu leer stehende Platz als neuer zentraler Dauerparkplatz zur Verfügung.“

Das Tarifmodell wird sowohl für die Zone in der Innenstadt als auch für die Dauerparkplätze angepasst. Die Parkgebühr in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone kostet nach Inkrafttreten der neuen Parkordnung pro angefangener halber Stunde 0,60 Euro statt bisher 0,50 Euro.

Halbtagesticket für vier Stunden als Neuheit

Die Benützung des Dauerparkplatzes in der Feldstraße und im Schlosspark (8-16 Uhr) wird künftig 3 Euro (bisher 2,50 Euro) kosten. Neu eingeführt wird hier ein Halbtagsticket (vier Stunden zum Preis von 2 Euro).

„Dieser Halbtagstarif ermöglicht mehrere Erledigungen in der Innenstadt zu machen und zeitgleich günstiger zu parken, als direkt in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone“, erläutert Finanzstadtrat Michael Freismuth (ÖVP). Am Krautgartenweg wird das Tagesticket nach der Anpassung 1,50 Euro kosten.

Freismuth: Stehen im Städtevergleich gut da

„Vergleicht man das Tarifmodell mit dem anderer Städte, so bleibt die Anpassung in einem durchaus vertretbaren Rahmen. Von allen neun Landeshauptstädten parkt man in Eisenstadt nicht nur am günstigsten, sondern ist auch im Vorteil, was die Parkdauer betrifft. Während bei uns die gebührenpflichtige Kurzparkzone nur bis 16 Uhr gilt, muss man in anderen Städten meist bis 18 Uhr oder wie in Wien oder Graz teilweise bis 22 Uhr zahlen“, so Freismuth.

In der gebührenpflichtigen Kurzparkzone wird die kostenlose Haltezeit von 10 auf 15 Minuten ausgeweitet.
Für die Rathaus-Tiefgarage gilt: Zahlen muss man erst ab Minute 30. Das erlaubt, schnelle Erledigungen in der Innenstadt sowie kurze Amtswege weiterhin kostenlos abzuwickeln. Auch bestehen bleibt die Rückerstattung der Parkkosten, die von Mitgliedsbetrieben des Stadtmarketings ermöglicht wird.

Die Mehreinnahmen sind laut Gemeinde nur sehr schwer abzuschätzen und können „seriöser Weise nicht beziffert werden, zumal es ja Mehr- und Mindereinnahmen gibt.“

Lesen Sie zum Thema auch den dieswöchigen Kommentar von Werner Müllner aus der Eisenstädter BVZ:


Lesen Sie mehr: Details zu der neuen Verordnung

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Details zu der neuen Verordnung

PREISE

Halbe Stunde (0,50*) 0,60**
Halbtagestickets (neu)  2,00

Tagestickets
Feldstraße (2,50) 2,60
Schlosspark (neu) 2,60

Tagestickets
Krautgartenweg (1) 1,50

NEUE ZONEN

Ab April 2014 sind auch folgende Straßen gebührenpflichtig:
* Unterbergstraße
* Meierhofgasse
* Museumsgasse
* Glorietteallee von Hausnummer 1 bis 29
* Carlone Gasse
* A. Tomasini Gasse
* Bad Kissingen Platz - Straße vor Finanzamt

KOSTENFREIES HALTEN

In der gebührenpflichtigen Kurzparkzone wird die kostenlose Haltezeit von 10 auf 15 Minuten ausgeweitet.

GEBÜHRENFREIE ZONE

In der gebührenfreien Kurzparkzone erfolgt eine Ausweitung der erlaubten Parkdauer von 1,5 auf 3 Stunden. Damit werden die erlaubten Stehzeiten für den gebührenfreien Bereich vereinheitlicht.

AUSNAHMEBEWILLIGUNG

Ausnahmegenehmigungen für Anrainer, die in der Kurzparkzone wohnen, werden künftig für zwei Jahren ausgestellt. Bisher musste jährlich um eine Verlängerung der Bewilligung angesucht werden.

RATHAUSGARAGE

Für die Tiefgarage des Rathauses gilt weiterhin dieselbe Regelung wie bisher: Die ersten 30 Minuten sind gratis. Auch bestehen bleibt die Rückerstattung der Parkkosten, die von Mitgliedsbetrieben des Stadtmarketings ermöglicht wird.
 * alter Preis in Euro
 ** neuer Preis in Euro