Kindergarten-Notfallstarif: Land Burgenland prüft Strafgebühr

Erstellt am 13. November 2013 | 10:06
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Auch eine Woche nach Bekanntwerden der Einführung eines sogenannten Notfallstarifs im Kindergarten Großhöflein beschäftigt das Thema weiterhin.
Laut einem Bericht des "Kurier" (Mittwoch-Ausgabe) will das Land die vom Gemeinderat beschlossene Strafgebühr prüfen. Eltern müssen, wenn sie zum wiederholten Mal unentschuldigt ihr Kind zu spät abholen, zwanzig Euro bezahlen.

Gerald Kögl, Hauptreferatsleiter für Kindergartenbetreuungswesen, bestätigte die Prüfung. Er gehe davon aus, dass diese "vom heutigen Tag an etwa eine Woche" dauern werde, so Kögl. Sollte die Sanktion aus Sicht des Landes rechtlich nicht in Ordnung sein, werde man die Einhebung der Gebühr als Aufsichtsbehörde unterlassen, erläuterte er.

"Keine öffentlich rechtliche Frage"

Der Bürgermeister der Gemeinde, Wolfgang Rauter (Liste Burgenland), sah sich auf Nachfrage vergangene Woche im Recht: Einerseits seien die Tarife eine "privatrechtliche Vereinbarung zwischen Gemeinde und den Eltern", andererseits handle es sich um eine "zivilrechtliche und keine öffentlich rechtliche Frage", erläuterte Rauter, von Beruf Richter.

Vize-Bürgermeister Heinz Heidenreich (SPÖ) hatte zuvor gemeint, dass für den Notfallstarif eine Verordnung notwendig sei und vom Ortschef gefordert, die "eingenommenen Strafsteuern sofort an die betroffenen Eltern zurückzuzahlen". Die SPÖ Großhöflein hat nun eine Aufsichtsbeschwerde an die Gemeindeabteilung geschickt.
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