Kindergarten-Notfallstarif: Land Burgenland prüft Strafgebühr
![Im Kindergarten Im Kindergarten [ (c) www.BilderBox.com, Erwin Wodicka, Siedlerzeile 3, A-4062 Thening, Tel. + 43 676 5103678.Verwendung nur gegen HONORAR, BELEG, URHEBERVERMERK nach AGBs auf bilderbox.com], Ausbildung, Bildungsniveau, Bildungspolitik, Bi](https://www.bvz.at/image/650x366-c-jpg/3643350/Kindergarten1.jpg)
Gerald Kögl, Hauptreferatsleiter für Kindergartenbetreuungswesen, bestätigte die Prüfung. Er gehe davon aus, dass diese "vom heutigen Tag an etwa eine Woche" dauern werde, so Kögl. Sollte die Sanktion aus Sicht des Landes rechtlich nicht in Ordnung sein, werde man die Einhebung der Gebühr als Aufsichtsbehörde unterlassen, erläuterte er.
"Keine öffentlich rechtliche Frage"
Der Bürgermeister der Gemeinde, Wolfgang Rauter (Liste Burgenland), sah sich auf Nachfrage vergangene Woche im Recht: Einerseits seien die Tarife eine "privatrechtliche Vereinbarung zwischen Gemeinde und den Eltern", andererseits handle es sich um eine "zivilrechtliche und keine öffentlich rechtliche Frage", erläuterte Rauter, von Beruf Richter.
Vize-Bürgermeister Heinz Heidenreich (SPÖ) hatte zuvor gemeint, dass für den Notfallstarif eine Verordnung notwendig sei und vom Ortschef gefordert, die "eingenommenen Strafsteuern sofort an die betroffenen Eltern zurückzuzahlen". Die SPÖ Großhöflein hat nun eine Aufsichtsbeschwerde an die Gemeindeabteilung geschickt.