Zagersdorfer Schussopfer: „Urteil ist nicht gerecht!“

Erstellt am 30. Juli 2021 | 05:13
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Zagersdorfer enttäuscht - Schussopfer: „Das ist nicht gerecht!“ gerecht!“
Manfred Lang an jener Stelle am Teichufer, wo das Unglück passierte.  Foto: Kirchmeir
Foto: Kirchmeir
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Klage von Zagersdorfer wurde abgewiesen. Laut Urteil trifft den Schützen keine Schuld. Opfer will zum Volksanwalt gehen.

2500 Euro hatte der 62-jährige Zagersdorfer Manfred Lang von jenem 24-jährigen Studenten gefordert, der im September 2019 am Zagersdorfer Rückhaltebecken im Zuge einer Jagdhundeprüfung einen Schuss auf eine Ente abgegeben und den Pensionisten am gegenüberliegenden Ufer im Gesicht getroffen hatte.

Nach einem Lokalaugenschein im April 2021 wies Zivilrichterin Susanna Hitzel die Klage des Schussopfers zurück. Dieser bekommt kein Schmerzensgeld und muss zusätzlich alle Prozesskosten bezahlen.

„Das ist nicht gerecht, sicher nicht!“, zeigte sich Manfred Lang enttäuscht, nachdem er von dem Urteil Kenntnis erlangt hatte. Er rechne mit Ausgaben von 5000 Euro.

Die Verletzungen, die der Zagersdorfer erlitten hat, waren erheblich. Schrotkugeleinsprengungen mussten ihm am inneren Augenwinkelbereich rechts und am rechten Mundwinkel operativ entfernt werden.

Berufen hat er gegen das Urteil trotzdem nicht. Er überlegt nun, die Angelegenheit an die Volksanwaltschaft zu übergeben.

Der BVZ liegt zwischenzeitlich das Urteil in dieser Zivilsache vor.

Urteil: „Nachträglich in Schussbahn begeben“

Die Richterin führt darin aus, dass sich der Student als Teilnehmer an der Jagdhundeprüfung darauf verlassen habe, dass der Teichbereich abgesichert sei. Für den Schützen sei nicht ersichtlich gewesen, dass sich Personen nachträglich in die Schussbahn begeben hatten.

Dem Schützen sei somit keine Sorgfaltswidrigkeit anzulasten.

Jedoch würde Manfred Lang ein Mitverschulden treffen.

Der Pensionist und sein Freund, die den Teich an diesem Tag zum Fischen aufsuchen wollten, hätten beim Erkennen der Jagdgesellschaft ihr Vorhaben aufgeben müssen, am Teich zu verweilen, heißt es in dem Urteil.

Während die Richterin die Angaben des Schützen und seines Vaters als sehr glaubwürdig einschätzte, zeigte sie sich verwundert über die Aussagen der drei Jäger, darunter der für die Jagdhundeprüfung zuständige Leistungsrichter.

Aussagen der Jäger erstaunten Richterin

Die Zeugen seien bestrebt gewesen, die Verantwortung von sich zu weisen und desinteressiert zu wirken, „geradezu als ob der Unfall eine Lappalie gewesen wäre, an die sie sich nicht wirklich erinnerten“.

Dies sei ungewöhnlich, so die Richterin in dem schriftlichen Urteil, da eine Schussverletzung im Zuge einer Jagdprüfung wohl ein außergewöhnliches Vorkommnis sei, von dem man annehmen könnte, dass es einem in Erinnerung bliebe.

Manfred Lang blieb auch nach Studium des Urteils dabei: „Es war dort nichts abgesichert.“ Er habe keine Warntafeln gesehen, die laut der Jägerschaft an den Einfahrten zum Teich aufgestellt gewesen sein sollen.

Unbeantwortet blieb die Frage, ob den Veranstalter der Jagdhundeprüfung eine Schuld an dem Unglück trifft. „Eine Haftung des Veranstalters war (…) in diesem Verfahren nicht zu prüfen“, führte die Richterin aus.