Ein Gesetz zum Badengehen

Erstellt am 16. Juli 2014 | 07:06
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Bettina Eder über die Kritik an der „Poolgebühr“.

Egal, ob aufstellbarer oder fix betonierter Pool – jeder Besitzer wird zur Kasse gebeten. Dass die Bürgermeister diese „Frohbotschaft“ des Landes nicht ausbaden wollen – schon gar nicht, wenn sie zwar viel Arbeit, aber unterm Strich nichts bringt –  liegt auf der Hand.

Einige haben eine „Spezial-Lösung“ im Auge: Den Pool, den man offiziell nicht findet, kann man auch gar nicht verrechnen – zum Wohle der Bürger natürlich. Mit denselben guten Vorsätzen (und Scheinanmeldungen) standen auch schon andere vor Gericht. Die umgingen ein Gesetz, das scheinbar von vielen als nicht praktikabel angesehen wurde, und gingen statt in die offene Diskussion damit sprichwörtlich baden.

Die Poolgebühr wurde im Landtag beschlossen, die Gemeindevertreter bekommen den Ärger darüber zu spüren. Viele Bürgermeister und Vizebürgermeister sitzen im Landtag und merken nun hautnah, dass ihre Entscheidungen im Land auch zu Konsequenzen in der Gemeinde führen. Da braucht jetzt niemand zu jammern: Wem das nicht passt, der soll künftig im Land bei solchen Gesetzen dagegenstimmen.