Gericht: Freispruch für Stalker

Der gutmütige 21-Jährige hat für die Familie Handyverträge abgeschlossen, weil die Mobilfunkbetreiber die Nutznießer dieser Verträge wegen hoher Schulden gesperrt hatten. Als Resultat soll nun der 21-Jährige selbst auf einem Schuldenberg von 16.000 Euro sitzen. Im März waren sowohl er als auch das Ehepaar verurteilt worden. Der 21-Jährige wegen Körperverletzung und Stalking, das Ehepaar wegen Betrug.
Das Gericht forderte den 21-Jährigen auf, jeweils 300 Euro an die Töchter des Ehepaares zu zahlen. 600 Euro sollte das Ehepaar an Schadenersatz an den 21-Jährigen zahlen. Während der 21-Jährige brav zahlte, blieben die 600 Euro von der Gegenseite aus. Das habe ihn im Frühjahr zu den Nachrichten veranlasst, erklärte der Angeklagte.
Die 600 Euro könnten sie nicht zahlen. Die Richterin sprach den 21-Jährigen nun vom Vorwurf der beharrlichen Verfolgung (Stalking) frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.