Kurzparkzone ungültig


VON BETTINA EDER
EISENSTADT / „Der Magistrat ist so schlampig, dass nicht einmal die Kurzparkzonenschilder richtig angebracht sind. Damit dürften sie keine Gebühren einheben und schon gar nicht strafen“, ärgert sich Christian Gossmann, dem nach seinem Einspruch gegen ein Strafmandat vom Unabhängigen Verwaltungssenat Burgenland (UVB) nun recht gegeben wurde.
UVB: „Kundmachung nicht gesetzeskonform“
Dieser beschäftigte sich kürzlich mit dem Strafmandat des Eisenstädters, das aus den Weihnachtsferien stammte. Der Betreffende hatte keinen Kurzparkschein auf der Antonistraße – der Verbindungsstraße zwischen Ödenburger und Neusiedler Straße – gelöst, gegen die Strafe Berufung eingelegt und gewonnen. Die Begründung des UVB: „Die Kundmachung erfolgte nicht gesetzeskonform.“ Die gebührenpflichtige Kurzparkzone sei nur auf der linken Straßenseite gekennzeichnet gewesen, die rechte Seite sei damit nicht inkludiert. Betroffen ist davon auch nicht nur die Antonigasse selbst, sondern der gesamte Straßenverlauf von der Bankgasse beim Schloss Esterhazy über die Ruster Straße bis zur Ampel beim Kriegerdenkmal.
Rathaussprecher: Fehler wurde schon korrigiert
„Die Kurzparkzone in der Bankgasse war im Zuge von Bauarbeiten nicht ordnungsgemäß kundgemacht. Diese mangelhafte Kundmachung wurde bereits saniert“, erklärt Rathaussprecher Max Schulyok. Wie lange das Schild fehlte, ist unklar. Der Verdacht des „Parksünders“: „Das war schon seit Jahren so – seitdem dort eine 30er Zone eingerichtet wurde.“
Gossmann: „Die Menschen sind abgezockt worden“
„Niemand zahlt freiwillig Parkgebühren oder Strafen. Die Menschen sind schlichtweg abgezockt worden, denn ich war sicher nicht der Einzige, der gestraft wurde, und ich glaube nicht, dass die anderen informiert wurden, dass sie zu Unrecht gestraft wurden“, übt er Kritik.