28-Jähriger angeklagt: Weist Schuld von sich

Erstellt am 08. April 2021 | 04:33
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Verteidigerin Astrid Wagner kritisiert Ermittlungsarbeit.
Foto: BVZ, Lenger/Monatsrevue, Kirchmeir
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Staatsanwaltschaft brachte Anklage gegen 28-jährigen Verdächtigen ein. Er bestreitet, 22-jähriges Opfer ermordet zu haben. Anwältin kündigt „Überraschungen“ an.

Im Mordfall Mörbisch hat die Staatsanwaltschaft Eisenstadt nun gegen einen 28-jährigen Verdächtigen Anklage wegen Raub und Mord eingebracht.

Der 28-Jährige soll für den Tod eines 22-jährigen Mannes aus dem Bezirk Neusiedl verantwortlich sein, der am 10. August 2020 in der Nähe der Mörbischer Kläranlage aufgefunden wurde.

Der junge Mann soll geschlagen, getreten und in einem Wassergraben ertränkt worden sein.

Der Verdacht der Ermittler fiel bald auf den 28-jährigen Niederösterreicher, der zugab, mit dem 22-jährigen Opfer in Kontakt gestanden zu sein.

Verdächtiger weist jede Schuld von sich

Mit dem Mord und dem Verschwinden von 9.000 Euro sowie einer wertvollen Rolex-Uhr habe er jedoch nichts zu tun.

Der Verdächtige gab zwar zu, das spätere Mordopfer am Tatort getroffen zu haben. Jedoch seien dort auch andere Personen anwesend gewesen. Er habe aus Angst vor diesen Personen das Weite gesucht.

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Lokalaugenschein mit dem mutmaßlichen Täter. Er wollte der Polizei ein „Geldversteck“ zeigen.
Foto: Lenger/Monatsrevue, Kirchmeir, Lenger/Monatsrevue, Kirchmeir

Strafverteidigerin Astrid Wagner bestätigte, dass die Anklage gegen ihren Mandanten eingebracht wurde. Diese sei noch nicht rechtskräftig.

„Die Anklageschrift wird noch geprüft“, sagte die Juristin. Ein Einspruch gegen die Anklage sei vorrangig aus formalen Gründen vorgesehen, von ihrer Seite werde es „wahrscheinlich eine Gegenäußerung“ geben.

Ihr Mandant bleibe „absolut“ bei seiner nichtgeständigen Verantwortung, so die Verteidigerin. „Es wird bei der Verhandlung viele Überraschungen geben, es gibt viele Ungereimtheiten“, kündigte sie an.

Es sei „einseitig“ in Richtung ihres Mandanten ermittelt worden, so Astrid Wagner, anderen Optionen sei nicht ausreichend nachgegangen worden. Insbesondere seien die von ihr beantragten Handyauswertungen nicht durchgeführt worden, so die Anwältin.

Dass mehrere Personen am Tatort anwesend waren, hätte man „ganz leicht“ durch Handyauswertungen klären können.

Ihr Mandant habe das Opfer gekannt, er sei der „Mann fürs Grobe“ gewesen, habe den 22-Jährigen begleitet. Dieser habe „in seltsamen Kreisen“ verkehrt, das komme in der Anklage zum Ausdruck.

Kennengelernt hatten sich die beiden Männer auf einem Online-Marktplatz, wo sie ihrer gemeinsamen Sammlerleidenschaft für teure Parfum-Flakons nachgingen.

Seitens des Landesgerichtes wird auf die 14-tägige Frist für Einsprüche gegen die Anklageschrift verwiesen.

Astrid Wagner rechnet damit, dass die Verhandlung nicht vor Juni oder Juli stattfinden wird. Es gilt die Unschuldsvermutung.