LVwG Burgenland bewilligte Schlumberger-Projekt

Sowohl die baubehördliche Bewilligung als auch die gewerbebehördliche Genehmigung wurden erteilt, berichtete das Gericht am Mittwoch in einer Aussendung. Die Beschwerden eines Anrainers wurden abgewiesen.
In zwei Beschwerdeverfahren habe das Landesverwaltungsgericht rechtskräftig entschieden, die Bewilligungen zu erteilen, hieß es in der Aussendung. Die Bedenken des Anrainers würden "keine im Verfahren zu beachtende Verletzung seiner subjektiven-öffentlichen Rechte" begründen, betonte LVwG-Präsident Manfred Grauszer.
Das Projekt unterliege außerdem keiner Umweltverträglichkeitsprüfung, die Bezugnahme auf die steigende Umweltbelastung durch den Verkehr auf der Autobahn sei "unzulässig". "Eine mögliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes stellt auch kein Nachbarrecht dar", sagte Grauszer.
Der Baustart für die Wein- und Sektkellerei in Müllendorf war ursprünglich bereits für 2019 vorgesehen, musste allerdings auf frühestens 2020 verschoben werden. Aufgrund von Anrainerbeschwerden hatte Schlumberger im Juli bekanntgegeben, dass ein geplantes Hochlager doch nicht errichtet wird. Die Produktionsstätte soll nach Müllendorf übersiedeln, weil der Platz am Stammsitz in Wien zu eng wird. Die Kellerwelten sowie die Firmenzentrale sollen aber in Wien bleiben.