Nach Unfällen: Neues Gutachten zu Bahnkreuzung

Bereits vor zwei Jahren sei zu der Frage, ob an der Kreuzung eine Schrankenanlage sinnvoll sei, ein Gutachten erstellt worden, so Baudirektor Johann Godowitsch. Damals kam man zu dem Schluss, dass die Anlage nicht unbedingt erforderlich sei. Nun soll dieses Gutachten evaluiert werden. "Wenn herauskommt, dass dort eine Schrankenanlage notwendig ist, wird die Eisenbahnbehörde diese Schranke verordnen", erklärte Godowitsch.
Bieler hatte in der Angelegenheit von den ÖBB verlangt, für mehr Sicherheit an der Eisenbahnkreuzung zu sorgen. Bei der Bahn wies man die Kritik zurück: Verantwortlich für die Art der Sicherung sei die Eisenbahnbehörde. "Alles, was die Eisenbahnbehörde sagt, wird von uns natürlich auch umgesetzt", so der ÖBB-Sprecher für Niederösterreich und Burgenland, Christopher Seif. Die Bahn könne jedoch nirgends bei einer Eisenbahnkreuzung sagen als ÖBB "wir machen da jetzt etwas anderes als vorhanden ist."
Die Eisenbahnbehörde ist in der Abteilung 5 angesiedelt und ressortiert damit bei Landesrätin Michaela Resetar (V). Damit die Behörde eine Verordnung erlassen könne, sei ein Gutachten der Straßenbauabteilung notwendig, hieß es aus dem Büro der Landesrätin. Die Eisenbahnbehörde habe bereits ein Gutachten beauftragt. Was die Verkehrssicherheit betreffe, müsse allerdings neben der Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen auch an die Eigenverantwortung der Verkehrsteilnehmer appelliert werden. Denn fünf von sechs Unfällen, die sich heuer bisher an Bahnübergängen im Burgenland ereigneten, seien an technisch gesicherten Übergängen passiert.