Nazi-Ausweise am Flohmarkt gefunden

Erstellt am 30. April 2014 | 08:27
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NS-Devotionalien. Am Eisenstädter Flohmarkt wurden von der Polizei mehrere Bücher, Ausweise und ähnliches aus der NS-Zeit beschlagnahmt.
Foto: NOEN, BVZ
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Eisenstadt | Zwei Beamte in Zivil nahmen einem Flohmarkthändler mehrere Gegenstände mit Hakenkreuz ab.
Am Sonntagvormittag stellten Beamte des Landesamtes für Verfassungsschutz am Flohmarkt am Eisenstädter Merkur-Parkplatz mehrere Gegenstände sicher, die gegen das Abzeichengesetz verstoßen. Der Merkur-Parkplatz ist während der Sommermonate das Mekka der Flohmarkt-Geher.

Serbe verkaufte Bücher der „Deutschen Arbeitsfront“

Am vergangenen Sonntag musste die Polizei aber angebotene Ware beschlagnahmen: Ein 49-jähriger serbischer Staatsangehöriger wollte an seinem Stand vier Arbeitsbücher, eine Kennkarte, einen Ahnenpass, zwei Jahressportkarten, ein Jahrbuch sowie zwei Mitgliedsbücher der „Deutschen Arbeitsfront“ veräußern.

Sämtliche Utensilien stammten aus der Ära des „Deutschen Reiches“ und waren mit dem Reichsadler samt Hakenkreuz versehen. Der 49-Jährige verstieß damit gegen das Abzeichengesetz und wurde angezeigt. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Zur Amtshandlung kam es aufgrund einer anonymen Anzeige.

Besitz nicht strafbar, Verkauf jedoch sehr wohl

„Der Besitz von solchen Utensilien ist nicht strafbar“, stellt ein Franz Schmickl, Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz, fest. Er ergänzt: „Es gibt viele Personen, die solche alten Relikte, etwa Medaillen, zu Hause haben. Das sind meist Erinnerungsstücke, die muss man natürlich nicht bei der Polizei abgegeben, kann man aber natürlich. Sie dürfen nur nicht öffentlich zur Schau gestellt werden.“

Strafbar seien jedoch das öffentliche Auflegen und der Verkauf von Gegenständen mit dem Hakenkreuz. Das Überkleben der Hakenkreuze sei laut Schmickl „juristisch eine Streitfrage, aber das wird von uns toleriert.“ Seine Abteilung macht sporadisch in dieser Sache Kontrollen auf den Flohmärkten. „Aber die Leute sind eh schon sensibilisiert. Verstöße gegen das Abzeichengesetz kommen nicht mehr so häufig vor“, weiß der Beamte.
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