58-Jähriger wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Verfahren gegen vier Beteiligte eingestellt
Im Ausschnitt aus dem Dokumentarfilm "Im Keller" sind fünf Männer in einer Tracht zu sehen, die einander zuprosten und "ein Prosit der Gemütlichkeit" anstimmen. Gegen alle hatte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Wiederbetätigung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes ermittelt.Bei vier Beteiligten - unter ihnen zwei damalige ÖVP-Gemeinderäte, die bald nach Bekanntwerden der Angelegenheit ihr Mandat zurücklegten und aus der Volkspartei austraten - wurde das Verfahren eingestellt.
Dem Kellerbesitzer, der Medien gegenüber betont hatte, er sei lediglich ein "Sammler", wirft die Anklage die Wiederbetätigung im Zeitraum von April bis Juli 2009 vor. Damals fanden die Dreharbeiten zu Seidls Film statt. Im Keller sollen sich laut Anklage Uniformen mit Hakenkreuz-Armbinden, Hakenkreuz-Fahnen sowie Wimpeln und Abzeichen befunden haben.
Auch Seidl soll aussagen
Auch eine Skulptur des Reichsadlers mit einem Hakenkreuz als Wandschmuck sei angebracht gewesen. In dem Raum sei ferner ein Schaukasten mit Orden und Abzeichen des NS-Regimes aufgestellt gewesen.Im Falle eines Schuldspruchs sieht Paragraf 3g des Verbotsgesetzes einen Strafrahmen von ein bis zehn Jahren vor. Der Prozess, der vor einem Geschworenensenat stattfindet, ist für den ganzen Tag angesetzt. Zur Hauptverhandlung sind insgesamt neun Zeugen geladen. Auch Seidl selbst soll aussagen.