Betrugsverdacht: Tachos bei drei Autos manipuliert?

Erstellt am 24. September 2021 | 16:14
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Raser 200 km/h Tachometer Symbolbild
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Foto: Shutterstock, Maksim Toome
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48-jähriger Mechaniker soll bei Gebrauchtwagen den Kilometerstand erheblich zurückgedreht haben.

Der 48-jährige Mechaniker, der bei seiner ebenfalls angeklagten 43-jährigen Freundin im Bezirk Neusiedl wohnt, hat offenbar einen schwungvollen inoffiziellen Handel mit Gebrauchtwagen betrieben.

Die Autos wurden auf den Namen der Freundin angemeldet und dann weiterverkauft.

Bei drei dieser Fahrzeuge trat nach dem Verkauf der Verdacht auf, dass die Kilometerstände manipuliert worden seien.

Beide Angeklagten bekannten sich beim Betrugsprozess am Landesgericht Eisenstadt in der Vorwoche nicht schuldig.

Bei einem 2016 verkauften Audi A4 soll der Tachostand erheblich reduziert worden sein.

„Ich habe nichts am Kilometerstand manipuliert!“, wies der Mechaniker jede Schuld von sich.

Richterin Daniela Berger konfrontierte ihn mit einem Foto, das die Vorbesitzerin bei Übergabe des Autos an das Pärchen im März 2016 angefertigt hatte. 320.124 Kilometer zeigte der Tachostand damals. Der Kaufpreis betrug 9.500 Euro.

„Wir fuhren damit auf Urlaub nach Spanien. Die Klimaanlage explodierte.

Das Auto blieb stehen und rauchte“, schilderte der Mechaniker das weitere Drama um den Audi.

Eine Reparatur in Spanien war erforderlich. Als das Pärchen zurückkam, fiel auch noch die Heckklappe aus.

„Verjüngten“ Audi A4 weiterverkauft

Im Oktober 2016 verkauften die Angeklagten das Auto dann mit einem Tachostand von zirka 201.000 Kilometer um 11.300 Euro weiter.

Der Käufer gab das Auto wiederum weiter und wurde zivilrechtlich geklagt und verurteilt. Er wollte die Kosten auf den Mechaniker und seine Freundin abwälzen, diese kontaktierten die Vorbesitzerin und füllten – angeblich mit ihrem Einverständnis – einen neuen Kaufvertrag aus.

Als Kilometerstand wurden 184.523 eingetragen. Den originalen Kaufvertrag warf der Angeklagte weg.

Außerdem soll er die Vorbesitzerin gedrängt haben, das alte Inserat für den Gebrauchtwagen auf der Verkaufsplattform Willhaben zu löschen.

Eine Auswertung des Fahrzeugschlüssels ergab beim Audi A4 einen Kilometerstand von 320.622 .

Ein Auto mit 320.000 Kilometern hätte ihn gar nicht interessiert, behauptete der Angeklagte.

„Wie viele Autos waren damals auf Ihre Lebensgefährtin angemeldet?“, wollte der Anwalt des geschädigten Käufer des A4 wissen.

„Viele. Ich habe sie nicht gezählt. Über 20“, sagte der Mechaniker.

Audi A5 wurde „softwareoptimiert“

Bei einem Audi A5 soll er den Tachostand um 68.000 Kilometer zurückgedreht haben.

Mit 270.000 Kilometer habe er das Fahrzeug gekauft, dann habe er einen Kollegen gebeten, das Auto „softwareoptimieren“ zu lassen, so der Angeklagte.

Danach funktionierte das Auto gar nicht mehr und musste in eine Vertragswerkstätte gebracht werden.

„Man sagte mir, die Kilometer passen nicht“

„Man sagte mir, die Kilometer passen nicht. Mehr können sie nicht sagen. Wie das passiert ist, wo das passiert ist… Ich nehme an, bei dem Software-G’schichtl“, erklärte der Angeklagte.

Ein zum Prozess beigezogener Sachverständiger wies den Angeklagten darauf hin, dass „Chip-Tunings“ einen Schaden im Motor verursachen und strengstens verboten sind.

„Das war mir anfangs nicht so bewusst“, antwortete der Angeklagte.

Weil er „vergessen“ hatte, mit dem Vorbesitzer des Audio A5 einen Kaufvertrag abzuschließen, hatte er beim Anmelden bei der Versicherungsagentur kurzfristig dessen Unterschrift gefälscht.

„Das war nur zum Anmelden“, beruhigte der Angeklagte. „Ich habe den Kaufvertrag dann gleich entsorgt.“

Als Kilometerstand trug er 163.218 ein. „Das ist passiert. Es musste schnell gehen“, sagte der Angeklagte.

Er habe den Kilometerstand aber nicht manipuliert. „Wie das passiert ist, weiß ich nicht“, beteuerte der Mechaniker.

Im Februar 2020 verkaufte er einen ebenfalls auf seine Freundin angemeldeten Golf GTI mit angeblich 94.000 Kilometer weiter. Tatsächlich hatte das Auto bereits rund 280.000 Kilometer am Fahrwerk, wie der Sachverständige feststellte.

Für dieses Auto soll der Angeklagte das Serviceheft manipuliert und nachträgliche Eintragungen vorgenommen haben.

„Ist Ihnen klar, dass das, was Sie da machten, jeder Vorschrift des Herstellers widerspricht und gar nicht zulässig ist?“, ermahnte der Sachverständige den Angeklagten.

Der Prozess wurde vertagt.