Stadtchef: Alkoholverbot in Eisenstadt trägt Früchte

Weil es verstärkt zu Beschwerden seitens der Bevölkerung wegen übermäßigen und vermehrten Alkoholkonsums in der Fußgängerzone gekommen sei, habe der Gemeinderat zwei entsprechende ortspolizeiliche Verordnungen beschlossen. Es hatten sich Gruppen gebildet, die sich fast durchgehend in der Fußgängerzone aufgehalten, mitgebrachten Alkohol konsumiert und auch sonst nicht das ortsübliche Verhalten an den Tag gelegt hätten, schilderte Steiner. Täglich sei man mit Beschwerden von Geschäftsinhabern, aber auch von Gästen und von Touristen konfrontiert worden.
Das Alkoholverbot in der Landeshauptstadt betrifft die Fußgängerzone sowie die angeschlossenen Nebengassen, den Colmar-Platz und den Esterhazy-Platz. Der Konsum alkoholischer Getränke ist auf Straßen, Plätzen und Grünflächen verboten. Ausgenommen davon sind die behördlich genehmigten Gastgärten während der Betriebszeit sowie behördlich erlaubte öffentliche Veranstaltungen und bewilligte Gelegenheitsmärkte.
Kontrolliert wird das Alkoholverbot vom Magistrat, begleitet werden die Mitarbeiter dabei von der Polizei. Am Anfang seien vermehrt Kontrollen durchgeführt worden, schilderte Stadtpolizeikommandant Günter Hauer. "Mir ist zur Zeit keine Beschwerde bekannt", meinte Hauer: "Ich denke schon, dass sich das bewährt hat."