Esterhazy-Kunstobjekte: Verfahren in Ungarn muss wiederholt werden

Erstellt am 24. März 2022 | 14:38
Lesezeit: 2 Min
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr
Dunkle Wolken über Schloss Esterhazy (Large)
Foto: Markus Kaiser
Werbung
Das Verfahren zur Klärung des Eigentümerrechts an rund 260 Kunstobjekten der burgenländischen Esterhazy-Privatstiftung, die sich in Ungarn befinden, muss wiederholt werden.

Nach dem Zivilprozess wird nun auch das Verwaltungsverfahren neu aufgerollt, teilte Esterhazy am Donnerstag mit. Das habe ein Gerichtstermin in Budapest am Mittwoch ergeben.

Die Kunstobjekte waren ursprünglich in der Schatzkammer auf der Burg Forchtenstein, wurden während der Räterepublik 1919 aber ins Kunstgewerbemuseum nach Budapest gebracht und damit verstaatlicht. Seit 2017 beschäftigen die 260 Objekte und die Eigentümerrechte daran die ungarischen Gerichte, nun geht es wieder zurück an den Anfang.

Die Esterhazy-Stiftung hatte den Prozess im Mai 2021 eigentlich bereits in zweiter Instanz verloren, Ende Jänner hob die Kurie das Urteil aber auf. Dieses sei "mangelhaft, unbegründet und würde auch nicht den Regeln der Logik entsprechen". Ähnliches sei auch bei dem Gerichtstermin am Mittwoch festgestellt worden, hieß es vonseiten der Esterhazy-Stiftung. Nun müssen sowohl der Zivilprozess als auch das Verwaltungsverfahren erneut durchgeführt werden.