Eisenstädter dealte nach Haftentlassung wieder mit Heroin

Am Eisenstädter Landesgericht häufen sich die Suchtgiftprozesse gegen junge Heroinkonsumenten und deren Dealer. Bei manchen von ihnen helfen weder Haft noch Therapieangebote, um sie auf Dauer von der Szene fernzuhalten.
Jener 23-jährige Eisenstädter, der sich am 27. März 2023 vor Richterin Melanie Gschiel verantworten musste, war erst am 29. April 2022 nach einem Suchtmittelverfahren aus der Haft entlassen worden. Am 5. Juli begann er wieder mit dem Suchtmittelverkauf, am 22. September wurde er neuerlich verhaftet.
Acht Abnehmer im Raum Eisenstadt
Die Staatsanwaltschaft klagte den vierfach vorbestraften Dealer wegen Heroinverkaufs an acht Abnehmer im Raum Eisenstadt und weitere unbekannte Abnehmer in Wien an.
Rund 110 Gramm Heroin, zum Grammpreis von ca. 30 Euro, soll der Eisenstädter verkauft haben.
Unter den geladenen Zeugen befanden sich einige, die selbst wegen des Konsums oder Verkaufs von Heroin vor Gericht gestanden waren.
Ein 20-Jähriger gab zu, nach dem eigenen Prozess wieder süchtig geworden zu sein und vom Angeklagten Heroin gekauft zu haben. 15 Gramm seien es insgesamt gewesen.
Eine 21-Jährige berichtete, sie habe eineinhalb Jahre kein Heroin konsumiert und sei dann rückfällig geworden.
21-Jährige kaufte „20 Bällchen zu 0,8 Gramm Heroin“
Sie habe vom Angeklagten „20 Bällchen zu 0,8 Gramm“ gekauft. Ein weiterer Heroin-Abnehmer, der bei der 21-Jährigen wohnt, sollte von der Polizei abgeholt und zu seiner Zeugeneinvernahme ins Gericht gebracht werden, weil er beim ersten Prozesstermin der Vorladung nicht gefolgt war und sich auch nicht entschuldigt hatte.
Der Gesuchte hatte sich jedoch, so die Beobachtung der Beamten, offenbar in dem Moment aus dem Staub gemacht, als sie sich der Wohnung näherten. „Ich habe ihn nach Mattersburg gebracht“, gab die 21-Jährige zu. „Er hat dort etwas zu erledigen.“
Rätsel um aufgebrochene Tür bei Zeugen-Pärchen
Warum die Wohnungstüre des Pärchens von der Polizei aufgebrochen und das Schloss getauscht worden war, ließ sich nicht klären. „Wenn jemand von der Polizei vorgeführt wird, läuten die Beamten an der Tür und bringen den Zeugen ins Gericht. Eine Öffnung der Tür ist nicht vorgesehen“, stellte die Richterin klar.
Der Angeklagte hatte sich zu den Suchtmittelverkäufen generell schuldig bekannt. „Er handelte ausschließlich mit Heroin, um sich die eigene Sucht zu finanzieren“, erklärte sein Verteidiger.
Verteidiger warnte: Rückfall sei vorprogrammiert
Sein Mandant sei durch die eigene Sucht bereits gesundheitlich geschädigt. „Es ist absolut programmiert, dass es so weiter geht, wenn er rauskommt“, befürchtete der Verteidiger. „Die einzige Lösung für den Staat ist, dass er eine Therapie bekommt - stationär, alles andere kommt nicht in Frage.“
„Ich bereue meine Taten und würde gerne eine Therapie machen“, bestätigte der Angeklagte. Er wurde wegen des Verbrechens des Suchtgifthandels und des unerlaubten Umgangs mit Suchtgift zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem muss er drei Monate Haft aus einer früheren Strafe verbüßen.
Statt mehr als 100 Gramm wurde dem Dealer schlussendlich der Verkauf von „nur“ 67,8 Gramm Heroin angelastet. Wegen des raschen Rückfalls erhöhte sich bei dem Dealer der Strafrahmen von drei auf viereinhalb Jahre.
Angeklagter hatte Scheinkauf durchgeführt
Mildernd sei gewertet worden, so die Richterin, dass der Angeklagte mit der Polizei kooperiert und einen Scheinkauf durchgeführt habe. Dadurch konnte auch der Dealer des Angeklagten überführt werden.
An den Staat muss der 23-Jährige 1.856 Euro bezahlen, das ist jener Betrag, mit dem er sich beim Suchtgiftverkauf bereichert hatte.
Die Richterin kündigte an, ein Gutachten einholen zu lassen, das klären soll, ob bei dem 23-Jährigen eine Drogentherapie Sinn macht. Einmal war er bereits in den Genuss des Programms „Therapie statt Strafe“ gekommen - eine Chance, die er nicht genutzt hat.