Winzer Sailer neuer Vize der Storchenstadt

Seit knapp einem Monat ist Georg Sailer neuer Vizebürgermeister für die ÖVP in Rust. Genauer gesagt, Zweiter Vizebürgermeister. Die SPÖ hält in der Storchenstadt die absolute Mehrheit und stellt Bürgermeister und (ersten) Vize. Bisher war der Winzer als Stadtrat aktiv.
„Ich wurde vor der letzten Gemeinderatswahl gefragt, ob ich mir vorstellen kann zu kandidieren — da habe ich zugesagt. Mir wurde der zweite Listenplatz und damit das Amt des Stadtrates angeboten“, erinnert sich der Winzer und Buschenschank-Wirt. Seine Vorgängerin Friederike Stommer hatte ihm damals mitgeteilt, dass sie das letzte Mal als Spitzenkandidatin der ÖVP bei der Gemeinderatswahl angetreten sei.
Daher fand nun zur Halbzeit der personelle Wechsel an der Spitze statt, Sailer wechselte von seiner bisherigen Funktion, der des Stadtrates, auf den Sitz des Zweiten Vizebürgermeisters.
„Es wird sicher intensiver werden, das ist mir klar“
Bisher habe er noch nicht viele Termine in seiner neuen Funktion absolviert, der Sommer sei eher ruhig gewesen. Bei der letzten Gemeinderatssitzung im August wurde Sailer ins Amt gewählt, zehn Tage später fand die Angelobung — wegen der Sonderstellung der Freistadt Rust — durch Landeshauptmann Hans Peter Doskozil statt.
Die politische Funktion, die Arbeit im Weingarten und die Betreuung des Buschenschankes „geht sich aus“, auch als Stadtrat habe er der dreifachen Belastung standgehalten. „Es wird sicher intensiver werden, das ist mir klar“, ist Sailer auf einigen Arbeitsaufwand eingestellt.
Dabei ist er bei weitem nicht der einzige, der neben den politischen Agenden noch für ein Weingut zu sorgen hat, seine Vorgängerin Strommer ist ebenfalls Winzerin. „Im Herbst ist es natürlich schon sehr stressig. Das restliche Jahr kann ich mir die Arbeit im Weingarten aber gut einteilen, es lässt sich alles unter einen Hut bringen“, so der neue Vize zuversichtlich.
Das Amt des Zweiten Vizebürgermeisters wurde in der Vergangenheit in einigen Gemeinden heiß diskutiert, der Gemeinderat entscheidet, ob das Amt benötigt wird. Anders ist die Lage nur in der Landeshauptstadt und in der Freistadt Rust, dort ist das Amt durch die Burgenländischen Gemeindeordnung vorgeschrieben.