Streit um 11 Millionen

EISENSTADT / Ein Streit zwischen dem Land und Esterházy, der im Frühjahr 2011 seinen Anfang hatte, findet nun seine Fortsetzung. Der Streitgrund: Das Schloss Esterházy soll von seinem früheren Pächter, dem Land, nicht ordnungsgemäß in Schuss gehalten worden sein. Rund um die kolportierte Summe von zehn Millionen Euro wurde damals eine Klage eingebracht. Dazu sahen sich die Esterházy Betriebe aufgrund bautechnischer und rechtlicher Gutachten gezwungen, sonst gingen die Ansprüche verloren.
In einer Aussendung von Esterházy heißt es nun: „Wie bekannt hat die Stiftung mit Klage vom 17. Dezember 2010 einen Schadensersatzanspruch von rund elf Millionen Euro gegen das Land aufgrund der starken Vernachlässigung des Schlosses und Verletzung der Instandhaltungs- und Erneuerungs-Verpflichtungen geltend gemacht; diese waren im Vertrag aus 1969 zwischen Landeshauptmann Theodor Kery und Dr. Paul Esterházy klar und zweifelsfrei vereinbart.“
Antrag auf Einsicht in Firmenbuch der Stiftung
Mit einem eigenen Antrag vom 31. Oktober 2011 verlangte das Land Burgenland Akteneinsicht in den Firmenbuchakt der F.E. Familien-Privatstiftung Eisenstadt.
Mit Beschluss des Landesgerichtes Eisenstadt vom 6. Juli 2012 wurde der Antrag des Landes abgewiesen. Das Oberlandesgericht Wien hat nun in der zweiten Instanz mit Beschluss vom 3. Oktober 2012 den Rekurs des Landes vollumfänglich abgewiesen und den erstinstanzlichen Entscheid bestätigt. Dabei wurden dem Land die gesamten Kosten des Verfahrens überbunden.
„Das Urteil zeigt unzweideutig, dass keinerlei Zweifel über die Handlungsfähigkeit des Vorstandes der Esterhazy Gruppe bestehen. Vielmehr ist es beschämend, dass gewisse Kreise des Landes durch solche prozesstaktische und völlig unbegründete Schachzüge versucht haben, die Esterházy Gruppe nach außen hin in Verruf zu bringen. Ganz offensichtlich will man von der schwachen rechtlichen Position ablenken, die das Land im Prozess um die massive Vernachlässigung des Schlosses hat“, so Generaldirektor Stefan Ottrubay zum Urteil.
Von Seiten des Landes sieht man die Sache entspannt. Generalsekretärin Monika Lämmermayr: „Wir haben die Information bekommen und nahmen sie mit Befremden zur Kenntnis, weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Es ging ja nur um die Akteneinsicht, um zu prüfen, ob die Antragsteller überhaupt legitimiert sind. Wir sehen der Sache gelassen entgegen.“ Die Verhandlung findet im November statt.