U-Haft über Schützen verhängt

Erstellt am 22. Juli 2013 | 10:32
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Über jenen 45-jährigen Burgenländer, der in der Nacht auf Sonntag bei einer Feier in Wimpassing an der Leitha (Bezirk Eisenstadt Umgebung) dreimal auf einen gleichaltrigen Wiener geschossen haben und ihn schwer verletzt haben soll, ist am Dienstag die Untersuchungshaft verhängt worden.
Das teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Eisenstadt(StA), Petra Schweifer, auf Anfrage mit. Die Haftprüfungsfrist endet in zwei Wochen, am 6. August.

Dem Burgenländer wird versuchter Mord vorgeworfen. Es soll insgesamt drei Schüsse gegeben haben, einer davon traf den Wiener in den Oberschenkel. Die Waffe habe der Mann legal besessen, sagte Schweifer. Ob auch das Schussopfer - er soll zuvor dem Verdächtigen zweimal ins Gesicht geschlagen und ihm laut Medienberichten dabei die Nase gebrochen haben - mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat, war am Dienstag noch unklar. Man sei noch "ganz am Anfang" der Erhebungen, hieß es aus der StA.

Der Burgenländer soll am Samstag gegen 23.20 Uhr die Gäste der Feier in der Kantine des örtlichen Tennisvereins im betrunkenen Zustand belästigt und Gläser auf den Boden geworfen haben. Daraufhin soll ihm das spätere Schussopfer zweimal ins Gesicht geschlagen und ihn aus der Kantine geschubst haben.

Wenig später kehrte der Burgenländer zurück und bat einen Gast seinen Kontrahenten aus der Kantine zu holen - angeblich mit dem Vorwand, sich bei ihm entschuldigen zu wollen. Anstatt dieser Entschuldigung soll er dann aber seine Faustfeuerwaffe gezückt und dreimal auf den Wiener geschossen haben.
Vom behandelnden Oberarzt hieß es am Sonntag, dass die Kugel der Faustfeuerwaffe den Oberschenkelknochen des Opfers gebrochen habe. Die Progose sei aktuell "offen", der Mann werde noch "längere Zeit" im Krankenhaus verbringen müssen. Für den 45-Jährigen habe zu keiner Zeit Lebensgefahr bestanden, so der Mediziner.

Nicht nur der mutmaßliche Schütze muss mit Konsequenzen rechnen. Der Vorfall könnte auch für das Schussopfer polizeiliche Folgen haben - und zwar weil er dem Mann ins Gesicht geschlagen haben soll. Laut Medienberichten wurde dem Burgenländer dabei die Nase gebrochen, was im schlimmsten Fall schwere Körperverletzung hieße. Ob die Nase tatsächlich gebrochen wurde und ob dem Wiener nun strafrechtliche Konsequenzen blühen, sei noch unklar, hieß es aus der StA.

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