Übergriffe im Rotlicht: Polizist verurteilt!


BEZIRK EISENSTADT / Sechs bis acht Bordelle hatte der 59-jährige vom Dienst suspendierte Polizist in seiner Funktion als Rotlichtbeauftragter im Bezirk Eisenstadt zu kontrollieren. Bei offiziellen Kontrollen und privaten Besuchen soll es von März 2009 bis März 2010 zu Übergriffen gekommen sein. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft klagte ihn wegen Amtsmissbrauchs und des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung an.
Prostituierte belasten den Angeklagten
In sechs Aussagen von Prostituierten wird der Polizist massiv belastet. Er soll die Frauen in mehreren Fällen zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Einer Prostituierten schlug er vor, sie solle sich von ihm begrapschen lassen, dann würde er trotz ihrer mangelhaften Papiere auf das Einkassieren einer Sicherheitsleistung von 50 Euro verzichten. Eine andere Prostituierte soll er an der Brust und an der Scheide berührt haben.
Polizist bekannte sich zu den Vorwürfen nicht schuldig
Der Polizist bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. Am zweiten Prozesstag zu Wochenbeginn sagte der ehemalige Geschäftsführer eines Bordells aus, der Polizist sei ein- bis zweimal „alleine zu den Privatzimmern der Mädchen gegangen“. Der Kellner eines anderen Nachtlokals erklärte, dass sich die „Mädchen“ völlig aufgelöst bei ihm über den Polizisten beschwert hätten. „Sie sagten, der Mann sei zudringlich geworden, er habe sie ausgegriffen“, so der ehemalige Bordellmitarbeiter.
„Aus menschlicher Sicht“, so der Zeuge, habe er versuchen wollen, die Angelegenheit unter vier Augen zu regeln. „Ich wollte ihm sagen: Komm außerhalb der Dienstzeit als Gast“, so der frühere Kellner. Doch dazu kam es nicht mehr, weil sein Chef bereits Anzeige erstattet hatte.
„Er hat durch Androhung der Anzeigeerstattung zu sexuellen Handlungen zu verleiten versucht“, fasste Staatsanwalt Dr. Bernhard Weratschnig die Vorwürfe zusammen. Eine „große Verschwörung“ gegen den Polizisten konnte er nicht erkennen: „Warum sollten die Barbetreiber einen Prüfer loswerden wollen, wenn der nächste gleich nachkommt?“, fragte der Staatsanwalt.
„Warum sollte ein Beamter so etwas machen?“
Der Verteidiger plädierte mit Hinweis auf widersprüchliche Angaben in den Zeugenaussagen auf Freispruch. Der Polizist sei wegen seines forschen Auftretens ein „rotes Tuch“ für die Betroffenen gewesen. „Warum soll ein Beamter, der seit Jahrzehnten seinen Dienst anstandslos verrichtet, so etwas machen? Wissend, dass er sich der Erpressbarkeit seitens der Lokalbetreiber aussetzt“, stellte der Verteidiger in seinen Schlussworten in den Raum.
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Rauter sprach den Polizisten schuldig und verurteilte ihn zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 3600 Euro Geldstrafe. „Der Senat hat hundertprozentig den Eindruck gewonnen, dass es Übergriffe in größerer Anzahl gab. Die Beweislage war eine außerordentlich dichte“, so der Richter.
„Wollten seine Existenz nicht vernichten...“
„Natürlich war der Angeklagte ein tougher Beamter, er ist gut beleumundet. Daher wollen wir seine Existenz nicht vernichten und blieben unter einem Jahr Freiheitsstrafe“, führte Rauter aus. Der Anwalt des Polizisten will gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einbringen, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.