FPÖ-Plakatstreit beigelegt

Herbert Schütz hatte seinen früheren Parteikollegen Géza Molnár für den „Diebstahl“ von Wahlplakaten verantwortlich gemacht, die im Landtagswahlkampf 2015 abhandengekommen waren.

„Von einem Tag auf den anderen waren damals 100 Doppelplakate weg“, berichtete Herbert Schütz. Die Plakate sollten Schütz als FPÖ-Kandidat in seinem Vorzugsstimmenwahlkampf unterstützen. Bei der Wahl 2015 verpasste er um eine Stimme den direkten Einzug in den Landtag. Die FPÖ schloss ihn wenig später aus der Partei aus, Schütz klagte, bekam Recht und trat später freiwillig aus.
Der Konflikt um den Diebstahl-Vorwurf dauerte jedoch weiter an und gipfelte in einer zivilrechtlichen Klage von FPÖ Klubobmann Géza Molnár gegen Herbert Schütz und ein weiteres Ex-FPÖ-Parteimitglied, Andreas Kuchelbacher. Der Zivilprozess gegen Kuchelbacher hatte bereits am 11. November mit einem Vergleich geendet. Vorige Woche verglichen sich auch Schütz und Molnár.
Schütz muss es demnach unterlassen, Molnár des Diebstahls der Wahlplakate zu bezichtigen. Widerrufen und den Widerruf veröffentlichen müsse er diese Aussage jedoch nicht.

„Der Beklagte konnte seine inkriminierenden (falschen) Behauptungen (…) selbstverständlich nicht beweisen“, nahm Molnár in einem E-Mail an die BVZ zu dem geschlossenen Vergleich Stellung. Den Vergleich bezeichnete er als „Entgegenkommen meinerseits, um der Gegenseite eine gerichtliche Entscheidung und insbesondere weitere Kosten zu ersparen“.