„30er schützt Kinder“: Maßnahmen in Sankt Margarethen

Erstellt am 18. Dezember 2022 | 05:55
Lesezeit: 2 Min
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Neue Verkehrsregelung. In der Tarhausgasse gilt seit Wochenbeginn Tempo 30 und eine Einbahnregelung. Radfahrer sind ausgenommen.
Foto: zVg
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Beim Kindergarten sollen eine Einbahnregelung und eine Temporeduktion auf 30km/h für mehr Sicherheit sorgen.

Seit Wochenbgeinn gilt in der Rathausgasse in St. Margarethen Tempo 30 sowie eine Einbahnregelung. Hauptgrund für die Maßnahme ist der benachbarte Kindergarten, nun soll für die jungen „Magredner“ damit die Verkehrssicherheit erhöht werden. Radfahrer sind von der Einbahnregelung, die ab der Kreuzung Friedhofgasse/Rathausgasse gilt, ausgenommen.

Die SPÖ verbucht die verkehrsberuhigende Maßnahme als Erfolg für sich. Eltern seien besorgt an sie herantgetreten, daher sei man mit dem Anliegen bereits im Frühjahr bei Bürgermeister Eduard Scheuhammer (ÖVP) vorstellig geworden, erklärt sein Vize Jürgen Jakob (SPÖ).

„Die 30er-Zone und die Einbahnstraßenregelung sind ein guter Teilerfolg, als nächstes braucht es entlang der Friedhofsmauer in der Rathausgasse einen Gehweg.“ Dieser Bereich werde nämlich ebenfalls als Zubringer für den Kindergarten genutzt. „Es ist Eltern und Kindern nicht zumutbar, weiterhin auf der Straße zu spazieren“, so Jakob. Das trage auch dazu bei, dass mehr Menschen auf das Auto als „Elterntaxi“ verzichten würden.