Direktorin beleidigt: Vater vor Gericht

Erstellt am 03. Dezember 2020 | 04:52
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Gericht Prozess Urteil Symbolbild
Foto: shuterstock.com/ Evlakhov Valeriy
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Vater wegen Facebook-Posting verurteilt. Er unterstellte Direktorin „menschenverachtende Ignoranz“.

Am 18. Mai 2020 machte ein 52-jähriger Mann via Facebook seinem Unmut Luft. Er kritisierte die Hygiene in den Toilettenanlagen jener südburgenländischen Schule, die seine Tochter besuchte, und erklärte, warum er das Kind vom Unterricht freigestellt habe: „…weil wir die Unfähigkeit und die bereits an Boshaftigkeit grenzende menschenverachtende Ignoranz des ländlichen Erziehungspersonals („Des woa scho imma so!“) unserem Kind nicht mehr antun wollen!“

Am Dienstag dieser Woche musste sich der Vater wegen des Vorwurfs der Beleidigung der Schuldirektorin vor Gericht verantworten.

Ihr sei das Posting von einer anderen Schule zugetragen worden, berichtete die Direktorin. Die Lehrerinnen hätten sich von dem Vater verbal bedroht gefühlt, es habe auch zuvor schon Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten und der Klassenlehrerin des Mädchens gegeben. „Wir beschlossen, dass jetzt einmal genug sein muss“, sagte die Direktorin.

Der Angeklagte gab zu, das Posting auf Facebook veröffentlicht zu haben.

„Wie kam es dazu?“, wollte Richterin Karin Lückl wissen.

„Weil meine Tochter nach dem ersten Lockdown bei geöffneter Klotüre aufs Klo gehen musste“, behauptete der Angeklagte. Die Schuldirektorin habe Maßnahmen zu setzen, „dass meine Tochter jederzeit unbeobachtet aufs Klo gehen kann“.

Streit um Benutzung der Schul-Toilette

Die Direktorin widersprach: „Es stimmt nicht, dass die Schülerin die Toilette nicht unbeobachtet benutzen konnte.“

Nur die Türe zum Gang hin sei offengeblieben, eine weitere Tür und die Türen zu den WC-Kabinen seien geschlossen gewesen. Der Vater habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie und ihre Kolleginnen eingebracht, so die Direktorin. „Alles wurde von der Bildungsdirektion kontrolliert“, berichtete sie. Fürs Putzen des WCs sei die Gemeinde zuständig. Hinsichtlich der Hygienestandards im Zusammenhang mit Covid-19 habe man sich an die Vorschriften des Bundesministeriums gehalten, so die Direktorin.

Die Staatsanwältin wollte vom Angeklagten wissen, ob er die Formulierung „menschenverachtende Ignoranz“ als konstruktive Kritik empfinde.

„Wir wurden als Ex-Wiener jahrelang gemobbt“, führte dazu der Angeklagte aus. „Es sind hunderte Kleinigkeiten passiert, die wirklich an Boshaftigkeit und Ignoranz erinnern.“

Es tue ihm aber leid, wenn er die Direktorin gekränkt habe.

Die Richterin sprach den Vater wegen übler Nachrede schuldig und verurteilte ihn zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. „Es gibt andere Wege, sich Gehör zu verschaffen, wenn Sie der Meinung sind, dass etwas nicht passt“, empfahl sie dem Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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