Haft für Hanf-Bauer

Erstellt am 08. Oktober 2014 | 12:15
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Richter Gericht
Foto: NOEN, Erwin Wodicka
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In mehreren Indoorplantagen zog ein Süchtiger Cannabis - jetzt wurde er zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Der Angeklagte hat ein einschlägig getrübtes Vorleben: Wegen Suchtgiftdelikten war er bereits 1984 und 1993 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, 2007 erhielt er eine bedingte Haftstrafe, weil er Kokain an andere Personen weitergegeben und Cannabis erzeugt hatte.

Aufzeichnungen über Erntezyklen geführt

Seit 2011 betrieb er neuerlich Indoorplantagen zur Cannabiszucht. Zuerst in Wien, 2013 dann in seiner neuen Wohnung im Bezirk Güssing. Bei einer Hausdurchsuchung stellte dort die Kriminalpolizei 1.384 Gramm Cannabisblüten sicher.

Über die Erntezyklen hatte er Aufzeichnungen geführt, die Kriminalbeamten fanden Eintragungen auf einem Tischkalender. Auffällig waren weiters die Jahresstromrechnungen: Für die Periode von November 2012 bis November 2013 ergab sich ein Stromverbrauch von 11.477 Kilowattstunden (kWh) - der normale Stromverbrauch einer vierköpfigen Familie liege - so die Staatsanwaltschaft - bei rund 5000 kWh.

Erklärbar sei der hohe Stromverbrauch, so die Staatsanwaltschaft, nur durch den Betrieb von Cannabis-Indoorplantagen. Der Angeklagte gab an, täglich 20 Cannabis-Joints konsumiert zu haben, sein Eigenkonsum sei bei 200 Gramm Cannabisblüten pro Monat gelegen.

„Ich bin in Therapie, das tut mir gut“

Angeklagt wurde die Erzeugung von 5.384 Gramm Cannabisblüten, der Angeklagte, der in der Forstwirtschaft tätig ist, gab zu, 3000 Gramm erzeugt und 450 Gramm an zwei Abnehmer weitergegeben zu haben.

„Ich bin in Therapie, das tut mir gut“, erklärte der Angeklagte. Zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde er wegen der Erzeugung von 3.384 Gramm und des Verkaufs von 440 Gramm Cannabisblüten.

Es sei nicht nachweisbar, so Richterin Karin Knöchl, dass die früheren Ernten so umfangreich waren wie jene, die von der Kriminalpolizei sichergestellt werden konnte. Der Staatsanwalt war mit dem Urteil einverstanden, der Angeklagte bat um Bedenkzeit - nicht rechtskräftig.
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